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Bei Kartenverlust sollte man schnell reagieren 24.04.2023

Bei Kartenverlust sollte man schnell reagieren

Wer seine gebührenpflichtige oder kostenlose Kreditkarte verliert, der bricht oft schnell in Panik aus. Wo sollte man anrufen? Was sind die wichtigsten Schritte? Wer übernimmt die Haftung? Mit einem schnell Anruf hat sich die Sache allerdings zumeist bereits erledigt. Grundsätzlich gilt: Sobald die Kreditkarte nicht mehr auffindbar ist, sollte man sofort den entsprechenden Notruf wählen.

Wer seine Kreditkarte verliert, der hat im ersten Moment ein ganz schlechtes Gefühl. Da lohnt es sich, immer die wichtigsten Rufnummern für den Ernstfall im Kopf zu haben. Spiegel Online hat sich mit der Thematik beschäftigt und alle wichtigen Nummern zum Thema Kreditkartensperrung zusammengefasst. Dabei fällt auf: Nicht jede Kreditkarte kann mit derselben Nummer gesperrt werden. Unabhängig davon, ob es sich um eine gebührenpflichtige oder eine kostenlose Kreditkarte handelt, nehmen verschiedene Kreditkartenbanken nicht am zentralen Sperrservice teil. Diesen erreicht man unter der 116 116 (im Ausland +49 vorwählen). Dieser Sperrnotruf eignet sich aber nicht nur für kostenlose Kreditkarten, sondern auch für die meisten Debit- und Girokarten.

Sperrung sollte schnellstmöglich durchgeführt werden

Doch wann sollte man seine Kreditkarte eigentlich sperren lassen? Am besten sofort, wie die meisten Experten raten. Ist die Kreditkarte nicht auffindbar, sollte man keinen Moment zögern und die Karte postwendend sperren. Auch dann, wenn man sich sicher ist, dass die Karte nicht gestohlen wurde, empfiehlt sich eine Sperrung. Kreditkartenbetrug kommt nämlich besonders dann häufig vor, wenn die Plastikkarte entweder verloren gegangen oder entwendet wurde. Wer seine kostenlose Kreditkarte verliert, der sollte sich entsprechend sofort an die 116 116 oder die alternative Telefonnummer seiner Bank (zum Beispiel bei der Targobank oder der Postbank) wenden – auch dann, wenn noch Hoffnung besteht, dass die Karte wiedergefunden wird.

Ersatzkarte bei Verlust

Ein Kreditkartenverlust ist zweifelsohne ärgerlich. Wer seine gebührenfreie Kreditkarte verloren hat, der sollte aber dennoch nicht nur eine Sperrung veranlassen, sondern auch Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen. Das hilft, um gegen Kreditkartenbetrug vorzugehen, falls bereits ein Schaden entstanden ist. Ob das der Fall ist, kann man bei einigen Banken direkt im Sperrvorgang erfahren. Die Zusendung einer Ersatzkarte dauert gewöhnlich nicht einmal eine Woche, sodass man auch innerhalb kürzester Zeit wieder liquide ist. Man sollte allerdings beachten, dass für die Zustellung einer Ersatzkarte eine einmalige Gebühr anfallen kann. Die meisten Banken verlangen zehn Euro für die Zustellung einer Ersatzkarte. Es gibt hier, sowohl bei gebührenpflichtigen als auch bei kostenlosen Kreditkarten, aber auch Ausreißer. So verlangt manch ein Anbieter bis zu 25 Euro für die Zusendung einer Ersatzkarte. Andere sind so kulant, dass die Übersendung sogar komplett gebührenfrei ist – auch bei eigenem Verschulden.

Kulanz für entstandene Schäden

Dass eine kostenlose Kreditkarte eines der sichersten Zahlungsmittel überhaupt ist, zeigt sich auch daran, dass bei entstandenen Schäden durch Verlust meist kaum ein Verlust für den Kunden entsteht. Meist liegt die Selbstbeteiligung – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde – bei maximal 150 Euro. Viele Kreditkartenbanken verzichten sogar komplett auf eine Selbstbeteiligung und tragen den Schaden komplett selbst. Wer dagegen Bargeld verliert oder wem der Geldbeutel gestohlen wird, der hat keine Chance, sein Geld wiederzusehen. Wenn man sich das ins Gedächtnis ruft, ist der Verlust der Kreditkarte gleich viel entspannter.