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Die beliebtesten Ausreden rund ums Schwarzfahren 05.10.2015

Die beliebtesten Ausreden rund ums Schwarzfahren

Mit einer kostenlosen Kreditkarte ist man an Automaten der meisten Stadtwerke und der Deutschen Bahn schon grundsätzlich besser aufgestellt als nur mit Bargeld. Das gilt insbesondere deshalb, weil gerade große Scheine oft abgelehnt werden. Als Alternativen werden dann nur die Zahlung mit einer Girokarte und einer Kreditkarte angeboten. Wer keine hat, der steht vor einem Problem.

60 Euro – so hoch ist mittlerweile der Betrag, der anfällt, wenn man ohne Fahrschein in einem Zug der Deutschen Bahn oder einem Fahrzeug des Öffentlichen Nahverkehrs erwischt wird. Zuvor waren es „nur“ 40 Euro gewesen. Doch schreckt das mehr Menschen davon ab, auf den Kauf eines Tickets zu verzichten? Vermutlich ja, denn die Strafe ist um 50 Prozent höher als zuvor und sorgt wohl davor, dass der Abschreckungseffekt größer ist. Die Augsburger Allgemeine hat nun versucht herauszufinden, was eigentlich passiert, wenn man versucht, mit Ausreden um die Zahlung der fälligen Strafe herumzukommen. Auch dabei kann eine kostenlose Kreditkarte helfen.

„Der Automat war kaputt“

Eine der beliebtesten Ausreden ist die, dass der Automat kaputt war. Im öffentlichen Nahverkehr gilt diese Ausrede zumindest in Augsburg nie, denn Tickets kann man auch in der Tram oder im Bus kaufen. Da kann man zwar nicht mit einer kostenlosen Kreditkarte bezahlen, doch mit diesem Risiko muss man als Kunde leben. Bei der Bahn gibt es eine elektronische Überprüfung, die im Einzelfall von den Mitarbeitern angefordert werden kann. Als „kaputt“ gilt ein Automat bei der Bahn aber nur dann, wenn man überhaupt nicht bezahlen konnte. Ein Automat, der nur Münzen und kleine Scheine annimmt, gilt nicht als kaputt. Das gilt auch, weil man alternativ mit einer Girokarte oder einer kostenfreien Kreditkarte bezahlen kann.

„Ich bin eingeschlafen und zu weit gefahren“

Die Augsburger Allgemeine geht auch auf eine weitere Ausrede ein, die gerne verwendet wird. Wer im Zug oder im ÖPNV einschläft, der trägt daran allen voran selbst die Schuld. Die Augsburger Verkehrsbetriebe regeln jeden Fall mit einer Einzelfallprüfung. Genaue Regeln gibt es dafür nicht. Die Deutsche Bahn erlaubt ihren Mitarbeitern die Kunden sanft aufzuwecken und ihnen ein Rückfahrticket zum geplanten Zielort zu verkaufen. Wird das abgelehnt, muss der Kunde den Zug am nächsten Bahnhof verlassen – ohne Wenn und Aber. Übrigens: Auch im Regional- und Fernverkehr kann man mittlerweile meist mit einer kostenfreien Kreditkarte bezahlen und sich damit auch ein Rückfahrticket kaufen, wenn man nicht mehr genug Bargeld hat.

„Ich habe die Fahrkarte daheim vergessen“

Was sich Kontrolleure laut der Augsburger Allgemeinen ebenfalls häufig anhören müssen, ist die Ausrede, dass man die Fahrkarte nicht dabeihabe. Egal ob im Internet mit einer kostenfreien Kreditkarte gekauft und auf dem Handy – mit leerem Akku – oder ein Monats-Abo in Papierform, das Zuhause liegen gelassen wurde: Hat man sein Ticket nicht dabei, zählt man grundsätzlich als Schwarzfahrer. Wer für die Fahrt ein gültiges Ticket hat, der kann dies an einem Kundenzentrum der Deutschen Bahn vorlegen und wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro von dem Tatbestand „freigesprochen“. Wer dagegen entgegen der Aussage kein gültiges Ticket hat, der muss die vollen 60 Euro begleichen. Aus einer günstigen Bahnfahrt kann so schnell ein teurer Spaß werden.