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EU: Kartenzahlung an Ladestationen Pflicht 13.04.2024

EU: Kartenzahlung an Ladestationen Pflicht

Endlich komfortabel laden: Ab dem 13. April 2024 müssen neue Ladestationen Kartenzahlung ermöglichen. Informieren Sie sich über die neue EU-Verordnung, die neuen Zahlungsmöglichkeiten und wie Sie Ihr E-Auto laden können. So einfach geht’s!

E-Auto geladen? Endlich kontaktlos oder mobil bezahlen an Ladesäulen

Neue, öffentliche Ladestationen für E-Autos müssen seit dem 13. April 2024 kontaktloses oder mobiles Bezahlen ermöglichen. Dies besagt eine neue EU-Verordnung.
Aber wie bezahlen Sie Ihr E-Auto an bestehenden Ladesäulen? 

EU-Verordnung "Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR)

Die Verordnung "Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) der Europäischen Union (EU) besagt für neue, öffentliche Ladestationen: 
  • DC-Säulen ab 50 kW Leistung: Kartenlesegerät (gesteckt oder kontaktlos) 
  • Mit geringerer Leistung: dynamischer QR-Code (per Display, da Aufkleber mit statischem QR-Code nicht ausreicht)
  • Anbindung an ein Backend-System und sichere Datenübertragung
Damit sollen Sie leichter und schneller Ad-hoc-Laden können.

Ladesäulenverordnung (LSV) aus Deutschland vs. AFIR aus der EU

Eigentlich hat die deutsche Regierung 2023 eine Neuregelung der Ladesäulenverordnung (LSV) zum 1. Juli 2024 beschlossen. Aber nationale Gesetze unterliegen denen der Europäischen Union. 
Daher gilt seit 13. April die EU-Verordnung "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR). Selbst das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eingeräumt, dass aufgrund der AFIR: 
"die bislang gültige deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) in weiten Teilen unwirksam ist"

Wie Sie an neuen Ladestationen bezahlen

In Artikel 5 zur "Ladeinfrastruktur" der AFIR-Verordnung heißt es wortwörtlich: 
"An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet werden, muss punktuelles Aufladen unter Verwendung eines in der Union weitverbreiteten Zahlungsinstruments möglich sein. Zu diesem Zweck akzeptieren die Betreiber von Ladepunkten an diesen Punkten elektronische Zahlungen über Endgeräte und Einrichtungen, die für Zahlungsdienste genutzt werden, darunter mindestens eines der folgenden Geräte:
a) Zahlungskartenleser
b) Geräte mit einer Kontaktlosfunktion, mit der zumindest Zahlungskarten gelesen werden können; 
c) für öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von weniger als 50 kW Geräte, die eine Internetverbindung nutzen und einen sicheren Zahlungsvorgang ermöglichen, etwa solche, die einen spezifischen Quick-Response-Code erzeugen."

Wie Sie an älteren Ladestationen bezahlen

Laut der neuen EU-Verordnung müssen ältere Ladestationen bis Ende 2026 nachgerüstet werden. Aktuell können Sie das Laden Ihres E-Autos meist so bezahlen (Stand: 04/2024): 
  • Kontaktlos mit Kreditkarte
  • Mobil mit Apple Pay oder Google Pay
  • Per QR-Code-Scan: Dann online Bezahl-Daten eingeben
  • Kontaktlos per Ladekarte
  • Mobil per Lade-App