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Ab 1. Februar sind IBAN und BIC Pflicht 18.01.2016

Ab 1. Februar sind IBAN und BIC Pflicht

Im Kreditkartenvergleich findet man eine Vielzahl verschiedener Offerten, bei denen oft auch ein Girokonto mit einer Kreditkarte verknüpft wird. Für alle Verbraucher, die auf ein solches Produkt setzen, also auch ein neues Girokonto haben, sollte direkt eine wichtige Umstellung mitmachen. Ab dem 1. Februar ist bei der Überweisung die Verwendung der IBAN verpflichtend.

Die Worte IBAN und BIC schweben bereits seit Längerem in der Finanzbranche herum. Für Verbraucher waren IBAN und BIC dagegen bislang nicht zwingend relevant. Zwar erteilte man auch bisher schon ein SEPA-Lastschriftmandat mit der IBAN, überweisen konnte man selbst aber auch weiterhin mit Kontonummer und Bankleitzahl. Das soll sich nun ändern, denn ab 1. Februar wird die IBAN auch für Verbraucher Pflicht. Wer dann eine Überweisung durchführen will – egal ob an einen Händler, an eine Privatperson oder gar auf ein anderes eigenes Konto – muss die IBAN verwenden. Geht die Überweisung ins Ausland, ist darüber hinaus auch die BIC Pflicht.

IBAN ist äußerst schwer zu merken

Ärgerlich ist die Umstellung zweifelsohne für all diejenigen, die Kontonummer und Bankleitzahl memoriert haben, um schnell und einfach Zahlungen durchführen zu können. Ganz verloren ist das angelernte Wissen aber nicht, denn auch bei der IBAN kommen Kontonummer und Bankleitzahl vor. Konkret beginnt die IBAN in Deutschland immer mit dem Kürzel „DE“, das immer für das jeweilige Land steht, in dem ein Girokonto eröffnet wurde. Danach folgt eine sogenannte Prüfziffer, die Banken und Sparkassen eindeutig identifiziert. Nach dieser zweistelligen Zahl folgen dann die Bankleitzahl und dann die Kontonummer. Wer sich also den Ländercode sowie die Prüfziffer merkt und Kontonummer sowie Bankleitzahl sowieso im Kopf hat, der kann auch in Zukunft einfach und schnell bezahlen.

Mit Kreditkarte einfacher und schneller bezahlen

Wem das Auswendiglernen dagegen zu viel Aufwand ist, der kann mit einer Kreditkarte deutlich schneller und einfacher bezahlen. Wer sich im Kreditkarten-Vergleich umsieht, der findet viele Kontoprodukte, die gleichzeitig mit einer Kreditkarte daherkommen. Dabei bietet es sich an, die Kreditkarte zum Bezahlen im Internet und in Ladengeschäften einzusetzen und auf das Girokonto für die Abwicklung von Lastschriften zu nutzen. So kann man sich sparen, nervige Überweisungen für Online-Händler auszuführen. Ein weiterer Pluspunkt: Wer im Internet mit Kreditkarte statt per Vorkasse bestellt, der erhält die Ware schneller. Auch den Aufwand der Zahlung per Rechnung kann man sich mit einer Kreditkarte sparen. IBAN und BIC werden so schnell zur Nebensache. Die Änderungen zum 1. Februar kann man mit diesem Einkaufsverhalten auch ganz entspannt ignorieren.

Unternehmen schon länger in der Pflicht

Wer sich als Privatperson über die Änderung ärgert und deshalb im Kreditkarten Vergleich nach einer Plastikkarte als Alternative zur Bezahlung sucht, der sollte sich ins Gedächtnis rufen, dass IBAN und BIC auch Vorteile haben. Unternehmen müssen beispielsweise schon seit einem Jahr auf IBAN und BIC setzen und profitierten nach einigen Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung mittlerweile von der neuen Systematik bei der Bezahlung. Bei innerdeutschen Überweisungen braucht man so nur noch eine Nummer. Mit der BIC, die man zusätzlich zur IBAN benötigt, kann man zudem Zahlungen im Ausland deutlich einfacher ausführen. Wer also öfter mal eine Rechnung im EU-Ausland bezahlen muss, der profitiert von IBAN und BIC. Änderungen sind eben doch nicht immer nur schlecht.