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Auch die einfache Kündigung spricht für kostenlose Kreditkarten 25.12.2015

Auch die einfache Kündigung spricht für kostenlose Kreditkarten

Es gibt viele Dinge, die kostenlose Kreditkarten ausmachen. Wer sich für eines der attraktiven Modelle entscheidet, der kann beispielsweise von der Möglichkeit einer Bezahlung immer und überall profitieren. Auch andere Vorteile, etwa Versicherungen oder Bonusprogramme, sind bei Kreditkarten oft inkludiert. Und dann ist da noch etwas: Auch die Kündigung ist einfach.

Wenn man darauf blickt, was Kunden an kostenlosen Kreditkarten schätzen, findet man viele Gründe, warum man sich auch selbst für eine Kreditkarte von Visa oder MasterCard entscheiden sollte. Ein Grund allerdings wird relativ selten erwähnt, weil er auf den ersten Blick so unwichtig erscheint: Die Kündigung. Wer eine gebührenfreie Kreditkarte im Geldbeutel hat, der hat in fast jedem Fall die Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Wenn man also keine Lust mehr auf die Kreditkarte hat, kann man innerhalb kürzester Zeit und völlig unproblematisch kündigen. Das ist ein enormer Vorteil – besonders im Vergleich zu vielen anderen Finanzprodukten.

Kostenlose Kreditkarte per Brief kündigen

Auch wenn eine kostenfreie Kreditkarte kein Geld kostet, macht eine Kündigung hin und wieder Sinn. Beispielsweise dann, wenn man die eigene Schufa Score verbessern und deswegen lieber nur noch auf eine begrenze Zahl an Kreditkarten setzen will. Auch wenn eine gebührenfreie Kreditkarte über Jahre nur im Geldbeutel vor sich hin vegetiert, kann eine Kündigung durchaus Sinn ergeben. Wenn man sich für diesen Schritt entschieden hat, sollte man sich zuerst über die Kündigungsbedingungen informieren. Diese allerdings sind zumeist bei allen Karten vergleichbar. Im Normallfall ist eine Kündigung per Brief vorgeschrieben. Die Schriftform muss dabei teilweise zwingend eingehalten werden, oft reicht auch keine Kündigung per E-Mail. Besonders, wer auf Nummer sicher gehen will,  sollte zwingend die Kündigung per Brief bevorzugen.

Kündigung zum nächsten Monat möglich

Äußerst positiv fallen bei den meisten kostenlosen Kreditkarten auch die Kündigungsbedingungen per se auf. Wer die Kreditkarte nicht mehr im Geldbeutel haben will, der kann diese einfach und schnell zum Monatsende kündigen. Meist ist es möglich, dass man die Kreditkarte beispielsweise im Dezember kündigt und schon im Januar zerschneiden kann. Grundsätzlich ist es bei den meisten Banken sogar vorgesehen, dass eine Kündigung immer zum nächsten Monat erfolgt. Für Kunden ist das ein außergewöhnlich positiver Aspekt einer kostenlosen Kreditkarte, den man auch bei der Beantragung bedenken sollte. Auch wenn sich später herausstellen sollte, dass man eine kostenfreie Kreditkarte doch nicht braucht – schaden kann eine Beantragung bei diesen Kündigungsfristen nicht. Das gilt besonders dann, wenn man als Kunde von Anfang an einen Blick in die Kündigungsbedingungen wirft.

Probleme nur bei Prepaid-Kreditkarten

Bei gebührenfreien Kreditkarten darf man sich meist auf ein vollkommen problemloses Vorgehen freuen. Anders sieht das bei Prepaid-Kreditkarten an. Gerade einige der weniger seriösen Anbieter, die beispielsweise im Supermarkt Kreditkarten anbieten, zeigen sich bei den Kündigungsbedingungen auf Abwegen. Längere Fristen und komplizierte Klauseln machen eine Kündigung bei solchen Produkten teils schwierig. Vergessen sollte man die Kündigung aber dennoch nicht, denn bei einigen Kreditkarten aus dem Supermarkt gibt es sogenannte Inaktivitätsgebühren. Wer vergisst zu kündigen, muss also damit rechnen, am Ende sogar noch draufzuzahlen. Wesentlicher entspannter sind da normale kostenlose Kreditkarten, denn selbst wenn man die Kündigung vergisst: Bezahlen muss man für eine gebührenfreie Kreditkarte auch bei Inaktivität nicht.