Eine kostenlose Kreditkarte überzeugt in den allermeisten Fällen primär dadurch, dass man damit weltweit bezahlen und Bargeld beziehen kann – bei einigen besonders attraktiven Modellen im Kreditkartenvergleich sogar ohne Gebühren. Versicherungen gehören dagegen bei kostenlosen Karten eher zur Seltenheit, eine Ausnahme hiervon ist beispielsweise die Gebührenfrei Mastercard Gold. Doch ein aktueller Fall zeigt: Eine gewisse Versicherung bieten im Prinzip alle Karten – auch kostenlose, die offiziell ohne Versicherung auskommen.
Chargeback schützt vor einer Insolvenz
Im Prinzip könnte man hier von einer Insolvenz- und gleichzeitig Käuferschutzversicherung sprechen. Die Rede ist vom sogenannten Chargeback, einem Begriff der besonders nach der Pleite von Thomas Cook und der geregelten Insolvenz von Condor gefallen ist. Die Logik dahinter ist eine simple: Bezahlt ein Kunde mit seiner Kreditkarte und erhält im Gegenzug nicht die versprochene Leistung, kann er das Geld wieder zurückfordern. Dies gilt bei Zahlungen im Online-Handel – etwa, wenn der Händler eine Lieferung einfach nicht durchführt – und bei der Reisebuchung gleichermaßen. Wird die Leistung nicht erbracht, kann man über das formelle Verfahren wieder an sein Geld kommen.
Chargeback geht mit jeder Kreditkarte
Besonders ist sicherlich, dass eine Rückerstattung der Zahlungen grundsätzlich mit jeder Kreditkarte, also auch jeder kostenlosen Kreditkarte möglich ist. Damit gilt im Prinzip: In einem Fall wie einer Insolvenz ist man mit einer American Express Platinum Card und einer kostenlosen Deutschland-Kreditkarte komplett gleich gut geschützt. Das zeigt gut, warum schon kostenlose Kreditkarten im Prinzip eine Art Versicherung darstellen, die sich absolut lohnen kann. Wer bislang noch nicht auf eine entsprechende Kreditkarte setzt, sollte entsprechend unbedingt darum nachdenken, eine solche zu beantragen, um zukünftig bei der Buchung von Reisen und bei Bestellungen im Online-Handel insgesamt wesentlich besser geschützt zu sein.
Chargeback funktioniert vergleichsweise einfach
Die Pleite von Thomas Cook ist ein guter Aufhänger für das Thema Chargeback, dabei sind Pauschalreisen (also kombinierte Reisen aus Flug und Hotel) durch eine Insolvenzversicherung geschützt. Der Chargeback ist im akuten Fall relevanter, wenn es um einzelne Buchungen von Hotels oder Flügen geht – dann sollte man die Maßnahme auf jeden Fall aktivieren, sofern man betroffen ist. Das Handling des Chargebacks ist dabei vergleichsweise einfach, wobei sich das genaue Prozedere von Kreditkartenbank zu Kreditkartenbank unterscheidet. Am besten ruft man einfach kurz bei der eigenen Bank an und lässt sich erklären, welche Dokumente man vorlegen muss. Dann merkt man schnell: Wer mit Kreditkarte zahlt, der ist in jedem Fall gut geschützt!