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Die Maschen der Kreditkartenbetrüger 21.03.2018

Die Maschen der Kreditkartenbetrüger

Kreditkarten sind eine bequeme Art der Zahlung, denn sie werden weltweit fast überall akzeptiert. Deshalb ist es kein Wunder, dass rund die Hälfte der Deutschen eine solche Karte besitzt. Allerdings hat diese weite Verbreitung auch einen großen Reiz für Kreditkartenbetrüger.

Die steigende Anzahl der Kreditkartennutzer zieht auch mehr Kreditkartenbetrüger an. Jedes Jahr entstehen durch Scheck-, Giro- und Kreditkartenbetrug Schäden in Millionenhöhe. Die konkrete Anzahl der registrierten Betrugsfälle beläuft sich auf über 10.000 jedes Jahr. Den Betrügern wird dieses Verbrechen in den meisten Fällen sehr leicht gemacht. Die vier häufigsten Methoden für den Kreditkartenbetrug sind folgende:

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  • Duplikate erstellen: Mit Hilfe neuester Technik kopieren die Betrüger den Magnetstreifen der Kreditkarte. Diese Methode ist nicht sehr zeitaufwändig und das Opfer schöpft keinen Verdacht. Die Betrüger können anhand des Magnetstreifens ein Duplikat der Kreditkarte herstellen. Auf Kosten des Besitzers der originalen Kreditkarte können sie dann einkaufen.
  • Aushändigen einer falschen Karte: Betrüger händigen in diesem Fall dem Opfer nach dem Bezahlvorgang eine falsche Kreditkarte aus und behalten das Original. Damit riskiert der Dieb allerdings auch seinen Job.
  • Sammeln der Belege: Damit ein Kreditkartenkonto belastet wird, braucht es meist nicht einmal die Kreditkarte selbst. Es reicht, wenn die Betrüger im Besitz der wichtigsten Daten sind. Betrüger erlangen diese Daten zum Beispiel durch alte Rechnungen, die von Verbrauchern achtlos weggeschmissen werden.
  • Fahrlässigkeit: Die leichteste Methode für Kreditkartenbetrüger ist immer noch, wenn sie in den Besitz der Kreditkarte und des dazugehörigen PIN-Codes kommen. Wenn Kreditkarten und PIN zusammen aufbewahrt und verloren werden, ist es den Betrügern beinahe schon zu leicht gemacht.

Vorsichtsmaßnahmen

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Damit es nicht zu solchen Fällen von Kreditkartenbetrug kommt, müssen Verbraucher gewisse Verhaltensregeln beachten. Sie sollten immer wissen, wo Sie mit der Kreditkarte bezahlt haben. Sie müssen, wenn Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlvorgang aus der Hand geben, darauf achten, dass Sie auch Ihre richtige Karte wieder ausgehändigt bekommen. Außerdem sollten Belege nie einfach achtlos weggeworfen werden.

Vorsicht ist vor allem dabei geboten, wenn Sie fahrlässig handeln: Beim gleichzeitigen Verlust der Kreditkarte und des PIN-Codes, muss nämlich keine Bank haften. Der Schaden gilt als grob fahrlässige Handlung des Verbrauchers und er hat kein Recht auf Erstattung seitens der Bank. Des Weiteren müssen Sie Ihre Kreditkartenrechnungen regelmäßig kontrollieren. Bei einer falschen Abrechnung sollte dies sofort gemeldet werden. Der Kunde hat bei seinem Kreditkarteninstitut meist eine Einspruchsfrist von vier Wochen und muss für keinen Einkauf aufkommen, der ihm nicht nachgewiesen werden kann.

Im Fall des Verlusts der Kreditkarte, sollte diese direkt gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt durch einen Anruf bei der Bank oder unter der kostenfreien Nummer 116116. Haben Sie nicht grob fahrlässig gehandelt, haften Sie nur bis zu einem Schaden von 50 Euro. Beträge darüber hinaus werden von der Bank übernommen.

Bildquellen:

Hand am Geld: Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice
Diebstahl: kartensicherheit.de
Kartenzahlung: Gpointstudio | Dreamstime.com