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Erneuter Sieg für den Verbraucherschutz 01.06.2017

Erneuter Sieg für den Verbraucherschutz

Diesmal ging es um irreführende Werbung von einer kreditkartenausgebenden Bank. Es ging dabei um ein Werbeschreiben, welches im Jahr 2013 mit „0 € Bargeldabhebungsgebühr mit der Kreditkarte - Bargeld an jedem Automaten im Inland und Ausland“ warb. Diese Aussage war aber leider nicht ganz richtig, daher reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) Klage ein.

Beim vzbv handelt es sich um einen bundesweit tätigen Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 26 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland. Dieser verfolgt satzungsgemäß den Zweck, die Verbraucherinteressen wahrzunehmen und den Verbraucherschutz zu fördern. Der vzbv wurde im Jahr 2000 gegründet und ging aus dem Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), des Verbraucherschutzvereins (VSV) und der Stiftung Verbraucherinstitut hervor.

Erst in der zweiten Instanz wurde der Klage in diesem Punkt entsprochen. Der Fehler bei der so beworbenen Kreditkarte war, dass erst auf der Rückseite des Werbeschreibens klar gestellt wurde, dass außerhalb der Eurozone ein Auslandseinsatzentgelt fällig wird. Somit sind Bargeldabhebungen nicht kostenfrei. Das Hanseatische Oberlandesgericht erklärte die Erläuterungen auf der Rückseite seien nicht geeignet, da es so zur Irreführung des Lesers kommen kann. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Werbeaussagen zu Kosten auch Bestand haben und nicht an anderer Stelle wieder eingeschränkt werden“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv.

Im Urteil heißt es dazu: „Diese Werbung ist irreführend, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über ein wesentliches Merkmal der Dienstleistung enthält. Die Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldabhebungen im In- und Ausland sind für Verbraucher von zentraler Bedeutung und betreffen damit ein wesentliches Merkmal der Dienstleistung im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).“ Dieses Urteil ist nachzulesen unter Az. 5 U 38/14.

Es gibt sogar jahresgebührfreie Kreditkarten ohne Bargeldabhebegebühren, ohne Auslandseinsatzentgelt und ohne ein neues Konto eröffnen zu müssen, beispielsweise zählt die 1Plus Visa Card der Santander Bank dazu.