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EU begrenzt Gebühren für ausländische Kartenzahlungen 21.05.2019

EU begrenzt Gebühren für ausländische Kartenzahlungen

Die Gebühr für Kreditkartenzahlungen ist in der EU seit wenigen Jahren begrenzt. Doch es gibt auch weiterhin Ausnahmen – diese sollen jetzt reguliert werden.

Händler-Gebühren gedeckelt

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Wenn Sie mit einer kostenlosen Kreditkarte im Einzelhandel bezahlen, entstehen für Sie keine Extra-Kosten. Egal, ob im Online-Handel oder im stationären Ladengeschäft, eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung mit Visa oder Mastercard darf es nicht geben.

Natürlich entstehen dennoch Gebühren. Nur bekommt der Kunde davon nichts mit. Die Rede ist von den sogenannten Interbankenentgelten, für die die Händler aufkommen. Wenn Sie also zum Beispiel Lebensmittel per Kreditkarte bezahlen, fällt für den Supermarkt eine Gebühr an.

Gebühren-Begrenzung bisher nur für EU-Kreditkarten

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Grundsätzlich sind die Gebühren für Zahlungen innerhalb der Europäischen Union bereits seit 2017 begrenzt. Seitdem gilt eine erste Richtlinie für Zahlungsdienste, welche die Gebühren für Debit-Zahlungen (z.B. mit der Girokarte) auf maximal 0,2 Prozent begrenzt. Für Kreditkarten liegt sie bei 0,3 Prozent. Diese Regelung gilt für alle innerhalb der Europäischen Union ausgegebenen Kreditkarten, die auch innerhalb der Union eingesetzt werden. Damit bezahlt der Händler also immer nur diese Gebühr (zuzüglich möglicher Gebühren an andere in den Zahlungsprozess involvierte Parteien), wenn Sie Ihre Kreditkarte in Deutschland, Spanien oder auch in Polen einsetzen. Die Währung, in der die Zahlung abgewickelt wird, spielt dabei zumindest für das Interbankenentgelt keine Rolle.

Diese Regelung gilt aber nur, wenn die Kreditkarte innerhalb der Europäischen Union ausgegeben und eingesetzt wird. Die Kartenkonzerne konnten in den vergangenen Jahren also immer noch an den Gebühren verdienen. Wer mit einer EU-fremden Kreditkarte innerhalb der EU bezahlt, verursachte bislang Gebühren für den Händler.

Für deutsche Kunden ist das im ersten Moment natürlich nicht weiter problematisch. Doch weitergedacht entstehen auch für die Inhaber von kostenlosen Kreditkarten in Deutschland durch diesen Umstand relevante zusätzliche Kosten. Warum ist das so? Nun, die Händler legen die Gebühren für Kartenzahlungen selbstverständlich indirekt auf die Preise um. Dort, wo viele Nicht-EU-Ausländer mit Karte bezahlen, müssen am Ende wohl alle Kunden tiefer in die Tasche greifen. Dadurch bezahlen EU-Bürger am Ende indirekt dafür mit, dass die Händler bei EU-Ausländer höhere Gebühren zahlen. Die EU-Kommission hat darin ein Problem erkannt und geht nun gegen die Praxis vor.

Visa und Mastercard machen Zugeständnisse für den EWR

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In Zukunft wird die Welt für Händler und damit auch für Kunden dabei ein wenig besser. Denn die Europäische Union hatte ein Kartellverfahren gegen Visa und Mastercard eingeleitet. Die Folge: Die beiden Kartenkonzerne haben von sich aus eingelenkt und wollen die Gebühren im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: dieser umschließt neben den Ländern der Europäischen Union auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) begrenzen. Diese Regelung soll unabhängig davon sein, in welchem Land die jeweilige Kreditkarte ausgegeben wurde. Damit profitieren also nicht nur Schweizer, sondern zum Beispiel auch Japaner oder US-Amerikaner.

Natürlich muss man auch dazu sagen, dass der Kunde hiervon an sich nichts direkt merkt. Davon profitieren wohl vor allem die Einheimischen, die häufiger bei einem Händler einkaufen, der dann wiederum niedrigere Preise nehmen kann. Zudem haben Visa und Mastercard im ersten Moment nur eine Selbstverpflichtung abgeben, die nur indirekt zu einem Gesetz wird. Ein Verstoß würde die beiden Kartenkonzerne allerdings sehr teuer zu stehen kommen. Man kann also davon ausgehen, dass sich beide Unternehmen auch an die neu vereinbarten Regeln halten werden.

Die Begrenzung der Gebühren ist dabei aber nur teilweise mit dem vergleichbar, was für in der Europäischen Union ausgegebene Karten gilt. Konkret begrenzen Visa und Mastercard die Gebühren für Zahlungen im Einzelhandel auf dieselben Werte (0,2 respektive 0,3 Prozent) wie für EU-Karten. Im Online-Handel allerdings gelten deutlich höhere Grenzwerte von 1,15 Prozent für Debitkarten und 1,5 Prozent für Kreditkarten. Die Europäische Kommission hat dies so akzeptiert, auch weil sich bei der Gebührenbegrenzung an anderen Zahlungsmitteln orientiert wurde. Bei Zahlungen im Einzelhandel sind das die Kosten für die Nutzung von Bargeld, bei Zahlungen im Onlinehandel Zahlungen mit PayPal oder anderen Online-Diensten zur Zahlungsabwicklung.

Außerhalb der EU: Hohe Interbankenentgelte

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Wenngleich die Gebühren für Zahlungen im EWR in Zukunft begrenzt sind, auch für Karten aus anderen Ländern wird sich weltweit nur wenig ändern. In den allermeisten Staaten werden die Gebühren direkt zwischen den Kartenanbietern und den Händler verhandelt. Das gilt dann auch für alle Zahlungen am jeweiligen Point of Sale. Demnach bezahlt ein Händler eine deutlich höhere Gebühr, wenn Sie beispielsweise mit einer Kreditkarte in den USA, in Japan oder in Australien bezahlen. Üblicherweise liegt das Interbankenentgelt in diesem Fall bei 2 bis 3 Prozent. Als Kunde bekommen Sie davon natürlich direkt nichts mit. Dennoch haben die hohen Gebühren natürlich eine gewisse Auswirkung auf die Preise der Händler.

Daran wird sich wohl so schnell auch nichts ändern. Denn Initiativen wie in der Europäischen Union gibt es nur in wenigen anderen Ländern. Dass es entsprechende Regelungen in Deutschland gibt, ist allerdings auf jeden Fall von Vorteil. Denn die Akzeptanz von Kreditkarten ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Mit einer kostenlosen Kreditkarte kann man mittlerweile im Prinzip bei allen größeren Einzelhändlern bezahlen und auch im Online-Handel ist eine Zahlung mit einer Kreditkarte bei nahezu allen Händlern möglich. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Akzeptanz in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird. 

Bildquellen:

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