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Geld zurück trotz Germania-Insolvenz 11.04.2019

Geld zurück trotz Germania-Insolvenz

Haben Sie einen Flug bei Germania gebucht? Dann bleibt zu hoffen, dass Sie dafür eine Kreditkarte eingesetzt haben. Wir zeigen Ihnen, warum!

Chargeback dank Kreditkarte

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Wer einen Flug bucht, hat in Deutschland meist mehrere Zahlungsmethoden zur Wahl. Die beste Option ist hier schon auf Grund der Absicherung und möglichen Versicherungsleistungen die Kreditkarte. Wie wichtig diese bei der Buchung von Reisen ist, zeigt auch der aktuelle Fall der Pleite von Germania.

Denn diese Airline hat Anfang Februar 2019 (überraschend) Insolvenz angemeldet. Passagiere mit gebuchten Tickets erhalten von der Airline selbst wohl keinen Cent zurück. Sie müssen sich stattdessen damit abfinden, einen neuen Urlaub buchen zu müssen und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Doch wer mit der Kreditkarte gebucht hat, könnte Glück haben.

Unterschied zwischen Pauschal- & Individualreise

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Bevor wir Ihnen erklären, warum eine Kreditkarte bei einer Germania-Buchung für Sie die Rettung sein könnte, möchten wir kurz die Unterschiede zwischen Pauschal- und Individualreise aufzeigen. Wenn Sie sich für die Buchung einer Pauschalreise entscheiden, steht der Reiseveranstalter grundsätzlich in der Pflicht. Das heißt, dass bei der Pleite der jeweiligen Fluggesellschaft der Reiseveranstalter mögliche Kosten tragen muss. Er hat also dafür zu sorgen, dass Sie dennoch an Ihr Ziel kommen. Zusätzliche Kosten können auf Sie in einem solchen Fall also nicht zukommen. Dies gilt auch in Hinblick auf die Germania-Pleite. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben und Germania nur die Flüge ausgeführt hätte, muss Ihr Reiseveranstalter Sie umbuchen oder zumindest eine vollständige Erstattung des Reisepreises anbieten.

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Bei einer Individualreise sieht dies anders aus. Unter einer Individualreise versteht man die getrennte Buchung von Flügen und anderen Leistungen der Reise, also etwa Mietwagen oder Hotels. Wenn Sie nun zum Beispiel selbst direkt einen Flug mit Germania von Düsseldorf nach Pristina oder von Nürnberg nach Mallorca gebucht hat, bleiben Sie in der Regel wohl auf den Kosten sitzen. In diesem Fall sind Sie nicht vor einer Insolvenz geschützt und haben auch keinen sogenannten Sicherungsschein erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den entsprechenden Flug bei Germania oder über ein Online-Reisebüro wie Opodo oder Expedia gebucht haben. Manche Online-Reisebüros bieten aus Kulanz zwar einen Rabatt für Neubuchungen. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings bei einer Insolvenz einer Fluggesellschaft bei Individualbuchungen nicht.

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Wichtig ist darüber hinaus noch ein Hinweis auf Mischfälle. Ein solcher ist etwa das Angebot Expedia Click & Mix, das mittlerweile Expedia Flug & Hotel heißt. Konkret buchen Sie hier eine Pauschalreise, die Sie selbst aus Flug und Hotel zusammenstellen. Dies spart Ihnen meist nicht nur einige Euro, sondern sorgt auch dafür, dass Sie einen Sicherungsschein bekommen. Konkret sind Sie in diesem Fall also vor dem Insolvenzrisiko geschützt. Expedia muss sich also darum kümmern, dass Sie einen neuen Flug oder Ihr Geld zurückerhalten. Ähnliche Angebote gibt es zum Beispiel auch bei ebookers.

Aber Achtung: Nicht immer gilt die gemeinsame Buchung von Flug und Hotel als Pauschalreise. Sie müssen also konkret darauf achten, ob Sie einen Sicherungsschein erhalten haben oder nicht.

Wie schützt mich eine Kreditkarte vor einer Insolvenz?

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Doch auch wenn Sie eine Individualreise gebucht haben, könnten Sie unter Umständen Glück haben. Dies ist zumindest der Fall, wenn Sie die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt haben. Die drei großen Kreditkartenanbieter in Deutschland, Visa, Mastercard und American Express, bieten allesamt einen sogenannten Chargeback an. Diese Funktion ist grundsätzlich dafür gedacht, dass Sie Geld zurückfordern können, wenn ein Händler eine Ware nach einer Bestellung nicht geliefert hat oder Sie anders betrogen wurden. Doch auch bei einer Insolvenz kann (!) die Rückerstattung durch einen Chargeback eine mögliche Option sein. Gerade bei der Germania-Pleite könnte dies von großer Relevanz sein und sogar Ihren Rettungsanker darstellen, sofern Sie von der Insolvenz betroffen sind.

Bei Mastercard gelten die Regeln rund um den Chargeback definitiv auch für Insolvenzen von Fluggesellschaften. Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität: Sofern Sie eine Reise-Versicherung haben, die in einem solchen Fall bezahlen muss, hat diese zuerst den Schaden auszugleichen. Nur sofern Sie keine Versicherung haben, können Sie den Chargeback nutzen. Dies ist möglich, wenn die verkaufte Dienstleistung noch nicht erbracht wurde, obwohl Sie bereits bezahlt haben. Bei der Insolvenz einer Fluggesellschaft wie im Falle von Germania steht dies außer Frage. Um Ihr Geld zurückzubekommen, müssen Sie sich unter Einreichung aller Unterlangen an Ihre kartenausgebende Bank wenden.

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Visa spricht sogar von einem automatischen Schutz von allen Karteninhabern bei einer Insolvenz einer Fluggesellschaft. Wenn gebuchte Flugtickets nicht für einen Flug eingelöst werden können und die Zahlung mit einer Visa-Kreditkarte erfolgt ist, dürfen sich Karteninhaber über einen Schutz freuen. Dies gilt explizit auch bei der Insolvenz einer Fluggesellschaft wie im Falle von Germania. Visa verweist allerdings darauf, dass man den Anspruch zuerst bei der Airline geltend machen muss. Nur wenn die Versicherung dieser für den Schaden nicht aufkommt, kann man den Anspruch bei der herausgebenden Bank der jeweiligen Visa-Kreditkarte geltend machen.

Vor allem die DKB ging bei diesem Thema als eine der wenigen Banken in die Offensive. Die Berliner Direktbank gab bekannt, dass eigene Kunden mögliche Reklamationen bezahlter Germania-Tickets prüfen können, wenn diese per DKB VISA Kreditkarte bezahlt worden sind:

Gerade der Premium-Anbieter American Express bietet grundsätzlich keinen Schutz vor einer Insolvenz einer Fluggesellschaft. Die Sprecherin des Unternehmens hat dazu kommentiert: „Schutz gegen Insolvenz einer Airline gibt es über die Kreditkarte nicht“. Das heißt jedoch nicht, dass Sie bei der Zahlung mit einer Amex-Kreditkarte keine Chance haben, wieder an Ihr Geld zukommen. So heißt es weiter: „Wir werden selbstverständlich alle Anfragen prüfen und eine Lösung für unsere Kunden finden“. Möglicherweise kommen Sie also auch bei der Zahlung mit einer American Express-Kreditkarte wieder an Ihr Geld – versuchen sollten Sie es auf jeden Fall.

Was ist beim Chargeback zu beachten?

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Egal, ob Sie auf eine kostenlose Kreditkarte oder eine Premium-Kreditkarte setzen, können Sie das Chargeback-Verfahren gewöhnlich in Anspruch nehmen. Allzu viel zu beachten gibt es dabei nicht. Denn der Schutz gilt eigentlich unabhängig von der Art Ihrer Karte und der herausgebenden Bank. Dennoch sollten Sie in jedem Fall alle Unterlagen sammeln, um den Schaden nachweisen zu können. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Bank klären.

Das Verfahren dauert meist einige Wochen oder Monate, sodass Sie Ihr Geld nicht sofort zurückbekommen. Grundsätzlich gilt allerdings: Ein Chargeback bei der Insolvenz einer Airline funktioniert in einigen Fällen und sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld (hoffentlich) wieder zurückbekommen. Möglicherweise gibt es also zumindest ein kleines Happy End, sofern Sie einen Flug mit Germania gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.

Bildquellen:

Germania-Flugzeug am Boden: pixabay.com | b1-foto
Germania-Bilder: flygermania.com
Familie im Flughafen: miles-and-more.com
Frau mit Laptop und Karte: © edbockstock / Fotolia
Logos: Visa, Mastercard und Amex
DKB: DKB
Aktenstapel und Taschenrechner: Kydriashka | Dreamstime Stock Photos