Besonders perfide war zudem, das die bei einer Suche angezeigten Preise für die günstigere Zahlung mit Amex galten. Damit sei „ein effektiver Preisvergleich nicht möglich“, so die Auffassung der BGH-Richter. Denn nach EU-Recht müssen alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte im Flugpreis bereits enthalten sein, wenn diese „unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind“. Laut Bundesgerichtshof sind Entgelte nicht nur unvermeidbar, wenn jeder sie bezahlen muss - „sondern grundsätzlich bereits dann, wenn nicht jeder Kunde sie vermeiden kann“.
Außerdem wurden Entscheidungen vorgeordneter Gerichte bestätigt (Az.: 15 O 413/13), dass Reisevermittler wie Opodo einen Versicherungsabschluss nicht mit Warnhinweisen und Usability-Tricks quasi heimlich unterschieben dürfen. Denn Opodo habe seine Flugreisenden zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt. Denn auf der Buchungsseite wurde zum einen vor den hohen Stornokosten gewarnt und zum anderen die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“ war zu leicht zu übersehen. Damit wurden den Kunden die freie Entscheidung erschwert, urteilten die Karlsruher Richter.