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Gute Nachrichten für Kreditkartenbesitzer 12.02.2017

Gute Nachrichten für Kreditkartenbesitzer

Ein neuer Gesetzentwurf wurde in den letzten Tagen vom Bundeskabinett verabschiedet. Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), in welcher es um mehr Sicherheit und weniger Kosten für den Verbraucher beim Einkaufen geht. Bereits im Jahre 2018 soll das Gesetz in Kraft treten.

Konkret bedeutet das, dass Händler ab 2018 keine gesonderten Entgelte mehr für „besonders verbreitete, bargeldlose Zahlungsmittel“ verlangen dürfen. Bei den besagten „besonders verbreiteten, bargeldlosen Zahlungsmitteln“ handelt es sich um Kreditkartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Da in Deutschland vor allem Visa und Mastercard genutzt werden, sind unter anderem American Express und Diners Club von dieser neuen Regelung ausgenommen. Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte, „die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg“. Besonders dürften sich diejenigen freuen, die Flüge gern im Internet buchen, da hier häufig nur eine wenig verbreitete Kreditkarte zur kostenlosen Zahlung akzeptiert wird.

Zusätzlich soll die Sicherheit beim Online-Kauf durch die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ bei Kreditkartenzahlungen erhöht werden. Diese "starke Kundenauthentifizierung" erfordert mindestens zwei Elemente der drei Kategorien: "Wissen" (beispielsweise ein Passwort), "Besitz" (etwa die Kreditkarte) sowie "Dauermerkmal" (zum Beispiel einen Fingerabdruck). Verlangt werde dies, "wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt", heißt es im Entwurf. Auch wenn damit die Sicherheit gesteigert werden kann, so wird es für den Verbraucher auch unbequemer, da komplizierter.

Zudem können sich Kreditkartenbesitzer freuen, denn bei nicht autorisierten Zahlungen haften diese nur noch mit 50 Euro, anstatt wie bisher mit 150 Euro. Dies gilt natürlich nicht bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit, also zum Beispiel wenn PIN und Kreditkarte zusammen im Portemonnaie aufbewahrt werden. Außerdem müssen Zahlungsdienstleister in Zukunft unterstützende Beweismittel vorlegen, um eben dies dem Nutzer nachzuweisen.