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Identitätsdiebstahl – Kann es wirklich jeden treffen? 22.06.2017

Identitätsdiebstahl – Kann es wirklich jeden treffen?

Immer wieder hört oder liest man vom sogenannten Identitätsdiebstahl, wie auch jetzt wieder. Dabei geht es um eine Dame, die zunächst nichts bemerkte, bis ihre Hausbank sie schriftlich darüber informierte, dass ihr Dispokredit auf null gesetzt und ihre Kreditkarte gesperrt würde. Dies verstand die Frau natürlich nicht, auf Nachfrage bei der Schufa kam heraus, dass sie nur noch einen Score von 22 hatte, weil sie im letzten halben Jahr sehr viele Waren online bestellt und diese nicht bezahlt habe.

Doch wie konnte das passieren und was versteht man eigentlich unter Identitätsdiebstahl? Mit diesem etwas irritierendem Begriff wird die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet. Identitätsbetrug oder Identitätsmissbrauch trifft es eher, da die eigene Identität dem Geschädigtem schließlich noch weiterhin zur Verfügung steht. Eigentlich ist es recht simpel, sich eine fremde Identität anzueignen, sei es zum Spaß oder um wirklich Schaden anzurichten. Einfach kommen die Betrüger zum Beispiel über Facebook an die fremden Daten heran, denn viele haben ein Profil mit ihrem Klarnamen, dem echten Geburtstag und teilweise sogar mit ihrer vollständigen Adresse. Es ist nun ein leichtes, diese Daten zu nehmen und sich über das ahnungslose Opfer Waren im hochpreisigem Bereich zu einer anderen Adresse zuschicken zu lassen. Ist es erst einmal soweit gekommen, ist es schwierig an den oder die Täter heranzukommen, oftmals werden auch nur für kleinere Beträge eingekauft und viele machen sich dann nicht die Mühe, um die Tat anzuzeigen. Eine repräsentative Studie vom Marktforschungsinstitut TNS Infratest zeigte, dass bereits 23 Prozent der deutschen Bevölkerung mindestens einmal Opfer von Internetkriminalität oder Datenmissbrauch wurden. Bei 9 Prozent entstand sogar ein finanzieller Schaden. Daher sollte man unbedingt darauf achten, wem man welche Daten zur Verfügung stellt, dies gilt online wie auch in der realen Welt, denn auch ein weggeworfener Kontoauszug kann bereits für Betrüger interessante Informationen enthalten. Seit letztem September hat die Schufa auf das immer häufiger aufgetretene Problem reagiert und hat für die Betroffenen das Merkmal „Identitätsbetrugsopfer“ eingeführt, welches man sich auf Wunsch eintragen lassen kann. Wenn nun ein Händler oder eine Bank eine Bonitätsprüfung durchführen möchte, sieht dieser diesen Hinweis und kann sich zum Beispiel mittels Adressenabgleich oder mit Bitte um eine Kopie des Personalausweises versichern, dass es sich wirklich um den richtigen Kunden handelt. Betroffene sollten in jedem Fall eine Anzeige (auch gegen unbekannt) aufgeben und jeden Händler einzeln informieren, dass man Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde. Auch muss jede Forderung bei der Polizei angezeigt werden, denn nur mit dieser Anzeige können Opfer unberechtigte Ansprüche wirksam zurückweisen. Somit haben die falschen Einkäufe auch keinen Einfluss auf den Schufa-Score, man sollte auch nicht die anderen Auskunfteien vergessen, da diese eventuell auch noch falsche, negative Einträge haben.