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Ist in Deutschland Couponing wie in den USA möglich? 14.07.2017

Ist in Deutschland Couponing wie in den USA möglich?

Im Fernsehen gibt es seit einigen wenigen Jahren Sendungen, die über eine extreme Form des Couponings berichten, dies sind allerdings amerikanische Produktionen. Bei diesen wird gezeigt, wie Supermarktkunden mit Hilfe von Coupons sehr viel Geld einsparen oder sogar welches zurückerhalten. Diese Möglichkeiten gibt es in Deutschland nicht, daher ist die Antwort auf die oben gestellte Frage ein klares Nein.

Unter Couponing versteht man ein Marketinginstrument, welches den Grundgedanken von Rabattmarken der 1950er und 1960er Jahren nutzt. Es geht bei einem Coupon um eine Kundenbindungsmaßnahme in Form von einem Rabatt, einer Zugabe oder ähnlichem. In Deutschland war dieses Marketinginstrument durch das Rabattgesetz unterbunden worden. Dieses Gesetz wurde allerdings im Jahre 2001 abgeschafft, daher wäre es grundsätzlich wieder möglich. Seit dem regeln folgende Gesetze und Vorschriften das Couponing: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Preisangabenverordnung (PangV), Handelsgesetzbuch / Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (HGB/GOB), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Zudem gibt es noch weitere Vorschriften, unter anderem das Rabattverbot bei Zeitungen, Büchern und Tabakwaren sowie Werbebeschränkungen bei Pharmazeutika.

In Deutschland erfreuen sich eher Gutscheine größerer Beliebtheit. Bei Gutscheinen handelt es sich um eine Urkunde, deren Aussteller dem Inhaber einen Anspruch auf eine Leistung verschafft. Gutscheine sind nicht personengebunden, auch wenn auf diesem ein Name vermerkt ist. Seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 verjähren Gutscheine innerhalb einer Frist von drei Jahren, gerechnet wird vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Außer der Gutschein ist befristet, allerdings muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits angemessen ist. Zur Form der Körperlichkeit eines Gutscheins gibt es keine Rechtsvorschriften, dass heißt sie können als Plastikkarte, auf Papier oder auch virtuell ausgegeben werden. In Deutschland sind Gutscheine als Plastikkarte am beliebtesten, welche die gleiche Größe haben wie Bank- und Kreditkarten.