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Kreditkartenbetrug hängt meist mit grober Fahrlässigkeit zusammen 17.07.2015

Kreditkartenbetrug hängt meist mit grober Fahrlässigkeit zusammen

Es ist eine Geschichte, die durchaus seltsam anmutet. In Donauwörth wurde vor kurzem ein Portemonnaie gestohlen – aus einem abgeschlossen Spint. Und dann hat der Täter mit der Kreditkarte im Geldbeutel auch noch Geld abgehoben und ein Zugticket gekauft. Doch wieso hatte der Täter Zugriff auf das Portemonnaie und warum wusste er die PIN der Kreditkarte?

Kostenlose Kreditkarten gelten als extrem sicher. Doch einige Fälle lassen die Menschen doch immer wieder glauben, dass Kreditkarten und damit zusammenhängender Betrug schnell sehr teuer werden können. Ein Fall, der das bestens illustriert, ist der einer 50-jährigen Frau aus Donauwörth. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wurde der Dame aus dem Spint eines Tanzhauses an einem Freitagvormittag ihr Geldbeutel gestohlen. An Bargeld hatte die Bestohlene etwas weniger als 100 Euro dabei. Dieses Geld war wenig überraschend weg. Doch die Furcht vor Betrug bei kostenlosen Kreditkarten konnte durch etwas anderes geschürt werden: Die Kreditkarte nicht nur entwendet, sondern auch für eine Zahlung und Abhebungen verwendet.

Handeln meist grob fahrlässig

Wer sich den Fall vor Augen führt, der wird allerdings schnell merken, dass die Frau grob fahrlässig gehandelt haben muss. Wer eine kostenlose Kreditkarte beantragt, der erhält eine vierstellige PIN. Diese besteht aus vier Ziffern zwischen 0 und 9. In der Theorie gibt es entsprechend 10.000 verschiedene Nummern. Stiehlt ein Täter nun eine Kreditkarte, so müsste er theoretisch bis zu 10.000 Mal versuchen, die PIN richtig einzugeben. Das allerdings ist gar nicht möglich, denn nach frühestens drei und spätestens fünf Eingaben wird die Karte gesperrt. Weitere Zahlungen oder Abhebungen sind dann nicht mehr möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass man ohne Wissen der PIN zufällig bei drei oder fünf Versuchen auf die richtige vierstellige Ziffer kommt, geht gegen 0.

PIN selbst festgelegt oder aufgeschrieben

Wenngleich darüber nichts bekannt ist, erscheint es wahrscheinlich, dass die 50-jährige Dame aus Donauwörth einen fatalen Fehler gemacht hat. Dabei erscheinen zwei Szenarios realistisch. Zum einen könnte es sein, dass die Frau ihre PIN selbst festgelegt hat – das ist bei einigen Kreditkarten möglich. Dabei kommt es nicht gerade selten vor, dass man sein eigenes Geburtsdatum als Sicherheitsziffer wählt. Wird der Geldbeutel gestohlen, ist dem Täter meist auch das Geburtsdatum bekannt. Betrug mit ist dann ganz einfach. Dasselbe gilt für den noch schlimmeren Fehler, die PIN auf einem Zettel im Geldbeutel mitzuführen. Besonders Menschen, die Probleme haben, sich die vierstellige Ziffer zu merken, machen diesen Fehler häufig und gerne. Das aber kann fatal werden. Das zeigt der Fall aus Donauwörth eindrucksvoll.

Kostenlose Kreditkarten sind absolut sicher

Entsprechend kann man ganz ruhig bleiben, wenn man mit seiner gebührenfreien Kreditkarte nicht gerade grob fahrlässig umgeht. Kreditkarten sind grundsätzlich absolut sicher. Kreditkartenbetrug ist zwar auch dann nicht auszuschließen, wenn man alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet, doch fast immer erstatten Kreditkartenbanken den gesamten Schadensbetrag innerhalb kürzester Zeit zurück. Vermutlich erhält auch die 50-jährige Dame aus Donauwörth das von der Kreditkarte entwendete Geld zurück. Das gilt übrigens nicht für das Bargeld, denn während die kostenlose Kreditkarte durch mehrere Sicherheitsmechanismen und durch eine starke Bank im Rücken abgesichert ist, ist das Bargeld meist für immer verloren. Sicherheitsbedenken sind entsprechend nicht bei gebührenfreien Kreditkarten, sondern eher an anderer Stelle angebracht.