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Seriosität bei Onlineangeboten von Kreditkarten 19.05.2016

Seriosität bei Onlineangeboten von Kreditkarten

Unsere telefonische Bestellberatung wird häufig mit der Frage zur Seriosität aufgrund unseres Onlineangebots zu den einzelnen Kreditkarten in unserem Vergleichsportal konfrontiert. Die Interessenten mit der entsprechenden Fragestellung teilen hierbei meist ein gemeinsames Erlebnis, nämlich Opfer eines unseriösen Onlineangebots in der Vergangenheit gewesen zu sein oder einen Bekannten zu haben, welcher Opfer eines entsprechenden Angebots wurde. Daher ist die entsprechende Fragestellung mehr als berechtigt, da sich in den Weiten des Internets nicht nur redliche Unternehmen befinden, sondern leider auch unredliche.

In eigener Sache

Unser Haus, die Firma PaySol GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden, ist ein inhabergeführtes Unternehmen, welches seit dem Jahre 2004 bei seinen Kunden einen guten Leumund erarbeitete im Bereich des objektiven Vergleichs bei jahresgebührfreien sowie entgeltpflichtigen Kreditkartenprodukten. Unser Fokus liegt hierbei auf der optimalen Beratung zum mannigfaltigen Spektrum der Kreditkartenwelt, um zusammen mit dem Interessenten das für ihn optimale Produkt auf Basis seines Konsumverhaltens zu ermitteln. Hierzu stellen wir in unseren Portalen für jeden abrufbare objektive Informationen zu den einzelnen Produkten zur Verfügung, veröffentlichen unbearbeitet positive als auch negative Feedbacks der Kunden mit dem Ziel, dem Kunden eine maximale Transparenz zu den jeweiligen Produkten zu ermöglichen. Die kostenlose Bestellberatung unseres Hauses erfüllt hierbei die Aufgabe des unparteiischen Navigators, um den Interessenten auf Basis ihres angedachten Konsumverhaltens zu den optimalen Produkten zu lotsen.

Die in unseren Vergleichsportalen aufgelisteten Kreditkartenprodukte mit Schwerpunkt auf deutsche kreditkartenausgebende Institute sind eine Selektion von Produkten mit einem durchweg positiven Ruf, welche in Folge langjähriger Kooperationen mit den entsprechenden Banken nach und nach ins Portfolio aufgenommen wurden.

Bestellt ein Interessent online ein Kreditkartenprodukt aus unserem Vergleichsportal wird er direkt auf die Antragsstrecke des herausgebenden Geldinstituts verwiesen und schließt ausschließlich mit diesem einen Direktvertrag ab. Daten und persönliche Informationen der Kunden werden hierbei nicht gespeichert. Dem herausgebenden Bankinstitut ist durch Klick auf den entsprechenden Bestellbutton zur Antragsstrecke lediglich bekannt durch wen, in diesem Fall unser Vergleichsportal, sie den Neukunden erhalten hat. Entgelte für den Kunden durch unser Haus und unsere Dienstleistung fallen hierbei nicht an!

Wie erkennt man „unseriöse“ Anbieter?

Vorsicht walten lassen sollte man immer dann, wenn das kreditkartenausgebende Institut seinen Sitz in einem Land hat, in welchem der Verbraucher durch entsprechende Gesetze nicht optimal vor Schaden bewahrt wird. In Deutschland wird dies zum Beispiel durch entsprechende Gesetze zum Verbraucherschutz, welche von Institutionen wie u.a. der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), der Wettbewerbszentrale und weiteren Aufsichtsbehörden gewährleistet. Dies bedeutet jetzt natürlich nicht, dass alle Länder ohne entsprechende Gesetze ausschließlich unseriöse Angebote feilbieten, jedoch dass eine entsprechende Gefahr gegeben ist. Kunden, welche auf entsprechende Angebote aufmerksam wurden, sind daher gut beraten vor Abschluss einer Bestellung Rechercheleistungen zum herausgebenden Institut bzw. Anbieter durchzuführen zum Beispiel im Internet. Der Königsweg bei Skepsis stellt hierbei die Auskunftseinholung in entsprechenden Verbraucherschutzministerien dar.

Weiterhin empfiehlt es sich zu prüfen, unabhängig in welchem Land der Anbieter ansässig ist, welche Vertragsart zustande kommt. Nebst den Direktverträgen, welche ausschließlich mit den herausgebenden Geldinstituten geschlossen werden und wie es bei unserem Vergleichsportal der Fall ist, gibt es noch den sog. Vermittlungsvertrag. Hierbei wird der Vertrag nicht direkt mit dem herausgebenden Geldinstitut geschlossen, sondern mit einem Vertriebspartner, welcher somit auch in Besitz der Kundendaten gelangt, weil mit bzw. über diesen der Vertrag geschlossen wird. Liegt ein Vermittlungsvertrag zugrunde, sollte zudem ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob die Entgelte für den Vermittler (Provision) von der herausgebenden Bank oder vom Kunden getragen werden.

Beispiel: Angenommen man stößt auf ein Angebot in deutscher Sprache und stellt zum Beispiel fest, dass es ein Vermittler mit Sitz im Ausland ist und die kartenausgebende Bank ebenfalls nicht in Deutschland ansässig ist, so kann es unter Umständen vorkommen, dass ein Vermittlungsvertrag mit einer Provisionsleistung, die der Kunde zu zahlen hat, geschlossen wird. Aufgrund der fehlenden Verbraucherschutzgesetze kann es dann vorkommen, dass auf die entsprechenden Kosten lediglich in den Fußnoten oder AGB hingewiesen wird und diese nicht offensichtlich ersichtlich sind. Dies hat zur Folge, dass dem Kunden anfallende Kosten, zum Beispiel in Form eines Nachnahmeentgelts, aufgebürdet werden und er dieses Angebot nach eigenem Verständnis als unseriös wahrnimmt, der Anbieter jedoch auf Basis der für ihn geltenden Rechtslage gesetzeskonform handelte.

Beachtet man jedoch die in diesem Text zugrunde gelegten Hinweise, kann man das Risiko ein solches Angebot ungewollt wahrzunehmen erheblich mindern und sich der vielen Vorteile wie zum Beispiel ein jahresgebührfreies Produkt mit optimal zugeschnittenen Zusatzleistungen erfreuen.