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Verifizierung – die unbekannte Kreditkarten-Funktion 20.06.2018

Verifizierung – die unbekannte Kreditkarten-Funktion

Eine Kreditkarte bringt viele Funktionen mit sich. An eine denken die meisten Verbraucher bislang wohl noch nicht: Die Identifizierung der eigenen Person.

Bezahlkarte statt Personalausweis

Wenn man Sie fragen würde, wie Sie sich gewöhnlich identifizieren, ist die Antwort vermutlich schnell klar: Mit dem Personalausweis. Doch wissen Sie auch, ob und wie das im Internet funktioniert? Die Antwort darauf lautet in den meisten Fällen nein. Zwar gibt es in Deutschland mittlerweile den elektronischen Personalausweis, der im Internet verschiedene Fähigkeiten mitbringen soll. Doch die wenigsten Verbraucher nutzen diese. Nur ein Bruchteil der Deutschen greift auf diese moderne Form der Identifizierung im Internet zurück. Doch wie funktioniert Identifizierung im Internet, wenn nicht mit dem Personalausweis?

Die Kreditkarte wird zum neuen Personalausweis

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Eine Lösung für das Problem der Identifizierung im Internet hat kurioserweise nicht der Staat präsentiert, sondern vielmehr Kartenanbieter wie Visa und Mastercard. Die US-Konzerne machen es mittlerweile möglich, dass man die Kreditkarte im Internet für die Verifizierung verwendet. Möglich ist das allerdings nur für das Alter. Denn Kartenkonzerne haben selbstverständlich nicht so viele Informationen wie der Staat. Anders als der Personalausweis ist die Kreditkarte ja eigentlich nicht für die Identifizierung gedacht, sondern allen voran als Zahlungsmittel. Doch in Zukunft könnte die Kreditkarte rund um das Thema Bezahlen sogar noch deutlich wichtiger werden.

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Relevant ist bei dieser Thematik die neue Datenschutzverordnung (DSGVO), die auch in anderen Bereichen rund um Zahlungsmittel und den Internethandel eine große Rolle spielt. Laut Artikel 8 ist seit Ende Mai 2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Diensten der Informationsgesellschaft nur noch für Nutzer über 16 Jahren mit Zustimmung möglich. Alle Kinder (das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet) benötigen die Zustimmung der Eltern – auch dann, wenn sie Dienste im Internet nutzen.

Hier wird es nun besonders kompliziert. Denn betroffen sind hiervon deutlich mehr Dienste als man im ersten Moment denken mag. Egal, ob Microsoft Word, Facebook oder der Kommunikationsdienst WhatsApp – sie alle verwenden die personenbezogenen Daten von Verbrauchern. Hierfür benötigen sie in Zukunft die Zustimmung eines Elternteils, sofern der Nutzer unter 16 Jahre alt ist. Entsprechend wichtig wird es, dass eine Identifizierung über das Internet überhaupt möglich ist. Die Optionen sind hier grundsätzlich der Personalausweis oder eben die Kreditkarte. Denn gerade diese könnte rund um die Identifizierung in den kommenden Jahren enorm wichtig werden.

Microsoft baut auf das COPPA-Verfahren

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Wie das aussehen könnte, zeigt aktuell Microsoft. Der US-Konzern hat viele Nutzer unter 16 Jahren, die beispielsweise für die Schule wichtige Software wie Word oder Excel nutzen. Damit dies zukünftig weiterhin möglich ist, muss eine Zustimmung der Eltern vorliegen. Microsoft hat sich deshalb entscheiden, den Registrierungsprozess für junge Kunden komplett zu verändern. Sowohl für neu eröffnete Konten als auch für solche, die bereits existieren, fordert Microsoft seit Ende Mai 2018 eine Verifizierung durch die Eltern. Ansonsten ist eine Nutzung der Programme nicht mehr möglich.

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Damit die Identifizierung auch funktioniert, wird Microsoft in Zukunft auf das sogenannte COPPA-Verfahren setzen. Diese Abkürzung steht für „Children’s Online Privacy Protection Act“ und dient dem besseren Schutz von Kindern im Internet. Die Technologie ermöglicht es, dass Eltern direkt online freigeben, dass ein Kind eine bestimmte Dienstleistung nutzen können. Gerade das ist ebenso bei den Microsoft-Programmen notwendig. Bei COPPA funktioniert die Verifizierung ganz einfach mit einer Kreditkarte, in Europa wohl vorerst mit Visa und Mastercard. 

Die Funktionalität ist dabei vergleichsweise einfach. Wenn Sie das Konto erstellen oder bestätigen, müssen Sie online eine Kreditkarte hinterlegen. Im Idealfall sollte dies in einem gesonderten Konto des jeweiligen Erziehungsberechtigten stattfinden. Dort wird die Karte zur Verifizierung einmalig mit einem Betrag von 50 Cent belastet. Dadurch kann die Identität festgelegt und geprüft werden. Grundsätzlich ist nach einmaliger Überprüfung auch die Nutzung der nachgewiesenen Identität für mehrere Kinder möglich. Sie müssen die 50 Cent also wirklich nur einmal und nicht mehrmals bezahlen. Zusätzlicher Aufwand entsteht danach nicht mehr, sodass diese Verifizierung in Zukunft wirklich der mit Abstand einfachste Weg ist.

Alternativer Weg funktioniert auch weiterhin

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Da natürlich nicht jeder Verbraucher in Deutschland eine Kreditkarte hat, wird für die Verifizierung ein alternativer Weg angeboten. Dieser ist Ihnen sicherlich bereits als klassische Option bekannt. Sie müssen dafür eine beidseitige Kopie von Ihrem Ausweisdokument anfertigen und diese im entsprechenden Konto hochladen. Die Prüfung findet dann seitens des jeweiligen Anbieters statt. Wichtig ist jedoch, dass Sie darauf achten, dass Sie wirklich beide Seiten einscannen bzw. fotografieren und diese gut lesbar sind. Zu dunkle, unscharfe oder verschwommene Dokumente können nicht angenommen werden. Darüber hinaus müssen Sie auf das jeweils korrekte Dateiformat achten.

Ihr Ausweisdokument kann ebenso als Kopie zur offiziellen Verifizierung dienen. Dies wurde im Sommer 2017 offiziell in einem Gesetz festgelegt. Sie müssen allerdings einige Dinge beachten. Besonders wichtig sind hierbei zwei Bedingungen, die in § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz festgeschrieben sind:

  • eine Kopie des Ausweises darf nur der jeweilige Inhaber oder eine von ihm beauftragte Person erstellen
  • die Kopie des Ausweises muss langfristig und dauerhaft lesbar bleiben

Natürlich gelten auch für das Unternehmen, das Ihren Ausweis für die Verifizierung verwendet, einige Regeln. Besonders wichtig ist dabei, dass kein Unternehmen das Recht hat, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke zu verwenden, denen Sie nicht zugestimmt haben. Ansonsten darf das Dokument ausschließlich für den jeweiligen Zweck – hier die Verifizierung – verwendet werden.

Schlussendlich gilt festzuhalten, dass die Verifizierung der Erziehungsberechtigten für die Nutzung von Online-Produkten nach der neuen Datenschutzverordnung mit dem Personalausweis komplex ist. Die Verwendung einer Kreditkarte – ob es sich hier um eine Visa oder Mastercard handelt – ist also definitiv die bessere Option. Vermutlich werden in den kommenden Monaten immer mehr Unternehmen auch diesen Weg anbieten. Die Alternative ist oft nämlich noch drastischer: Kunden unter 16 Jahren komplett von der Nutzung bestimmter Dienste auszuschließen. Aber eine kostenlose Kreditkarte ist ja zum Glück schnell beantragt. 

Bildquellen:

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