Sorgfaltspflichten mit einer Kreditkarte

Sicherer Umgang mit der Kreditkarte

Im Umgang mit kostenlosen Kreditkarten sind Ihnen als Karteninhaber bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, denen Sie gewissenhaft nachgehen sollten. Ein sicherer Umgang mit Kreditkarten und Kartendaten beugt Missbrauch Dritter vor und fördert den Schutz mit Zahlungskarten erheblich.

Sicherer Umgang mit der Kreditkarte

Gesetzliche Pflichten
Pflichten des Karteninhabers gesetzlich verankert

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Zwar wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit auf die einzelnen Sorgfaltspflichten eines Kreditkarten-Inhabers hingewiesen. Doch im Paragraphen mit dem Titel „Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsauthentifizierungs-instrumente“ geht der Gesetzgeber auf den allgemeinen Selbstschutz des Karteninhabers ein.

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Demnach hat der Inhaber eines Zahlungsauthentifizierungs-Instruments (bspw. eine Kreditkarte) unmittelbar nach Erhalt dessen entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Sorgfaltspflichten), um einen Zugriff Unbefugter zu vermeiden. Sobald Ihnen der Verlust, Diebstahl, „[…] die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung […]“ der Kreditkarte bekannt ist, haben Sie dies dem ausgebenden Instituten (meist ihre Bank) oder einer anderen von diesem autorisierten Stelle mitzuteilen. Dazu gehört in der Regel auch der zentrale Sperrnotruf, um die Kreditkarte sperren zu lassen.

Persönliche Pflichten
Sorgfaltspflichten eines Kreditkarteninhabers

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Die Pflichten des Kreditkarten-Inhabers im Umgang mit kostenlosen Kreditkarten sind im Grunde selbstverständlich und selbsterklärend. Dennoch geraten sie immer wieder aus den Augen. Wie Sie sich mit einigen simplen Maßnahmen vor Karten(daten)missbrauch und -diebstahl schützen, zeigen wir hier:

Pflichten mit Erhalt der Kreditkarte

1. Anschreiben und Plastikkarte getrennt aufbewahren

Sobald Sie das Schreiben mit Ihrer Kreditkarte (üblicherweise auf dem Postweg) erhalten, trennen Sie die Plastikkarte vom Anschreiben. Das Postdokument bewahren Sie sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt auf. Im Anschreiben stehen oft personalisierte Kartendaten, die nur Sie etwas angehen.

2. Kreditkarte unterschreiben

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Auf der Rückseite Ihrer kostenlosen Kreditkarte finden Sie ein Unterschriftsfeld. Dort unterzeichnen Sie Ihre Karte bitte sofort mit einem möglichst wasserfesten, dauerhaft haltenden und gut lesbaren Stift. Denn Ihr Name sollte jahrelang zu erkennen sein. Sonst wird die Karte im schlimmsten Fall nicht mehr akzeptiert

Die Unterschrift sollte der Ihres Personalausweises oder Reisepasses gleich sein. Ihre Signatur auf der Kartenrückseite dient beispielsweise der Legitimationsprüfung beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Geschäft. Denn dort werden Rechnungen teilweise noch per Unterschrift bestätigt. Inzwischen können Sie aber auch schon oft durch die Eingabe der PIN bezahlen.

Pflichten mit Erhalt der Geheimzahl

1. Anschreiben, PIN und Plastikkarte getrennt aufbewahren

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Zeitlich getrennt von der Kreditkarte wird Ihnen ein zweites Schreiben mit der Geheimnummer (PIN) zur Karte zugesendet. Prägen Sie sich die in der Regel vierstellige Ziffernkombination gut ein.

Bewahren Sie das PIN-Anschreiben getrennt von Plastikkarte und Kartenanschreiben auf. Hier ist der Schutz vor unberechtigten Zugriffen zu gewährleisten (bspw. durch einen Haus-Safe). Sie können das Dokument auch sofort vernichten.

2. PIN merken, nicht aufschreiben

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Eine der Grundregeln im sicheren Umgang mit Kreditkarten ist, sich die Karten-PIN zu merken, nicht aufzuschreiben. Notieren Sie die Geheimzahl niemals auf der Kreditkarte. Auch sollten Sie sich die PIN weder verschlüsselt (bspw. als Telefonnummer getarnt), noch unverschlüsselt auf einem Zettel, in elektronischen Medien oder an anderen Orten aufschreiben.

Dass die PIN niemals gemeinsam mit der Plastikkarte aufzubewahren ist (bspw. im Portemonnaie), versteht sich fast von selbst. Ist dies der Fall, haften Sie bei einem Missbrauch mit dem Gesamtbetrag aufgrund von grober Fahrlässigkeit. Haben Sie keine Schuld, liegt beteiligen Sie sich "nur" mit 50 Euro.

Pflichten beim Bezahlen mit Kreditkarte (und PIN)

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1. Kreditkarte stets im Blick halten

Beim Bezahlen mit einer kostenlosen Kreditkarte, beispielsweise im Kleidungsgeschäft oder im Restaurant, sollten Sie die Kreditkarte stets im Blick haben. Es lässt sich in einigen Lokalitäten nicht vermeiden, die Karte aus der Hand zu geben.

Lassen Sie dabei aber niemals beispielsweise den Kellner mit der Kreditkarte allein an die Kasse gehen. Achten Sie bei Rückgabe der Plastikkarte darauf, dass Sie Ihre eigene Karte zurückbekommen.

2. Kassierer aufmerksam beobachten

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Neben Ihrer kostenlosen Kreditkarte sollten Sie auch den Kassierer immer gut im Auge behalten. Achten Sie beispielsweise darauf, dass er sich keine Kartendaten notiert, Ihre Plastikkarte abfotografiert oder andere zweifelhafte Handlungen mit Ihrer Kreditkarte vornimmt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Kreditkarte selbst in das Zahlungsterminal stecken oder dranhalten. Dann müssen Sie die Karte auch nicht aus der Hand geben.

3. Auf Umgebung achten

Beim Bezahlen mit Ihrer Kreditkarte sollten Sie auch auf die Umgebung achten. An vielen Kassen ist zwar oft ein Schild „Bitte Abstand halten“ angebracht. Solche Hinweise hindern einige Personen allerdings nicht daran, sich letztlich doch dicht hinter Sie zu stellen. Da auch hier die Gefahr gegeben ist, dass Daten ausgespäht werden, sollten Sie in solch einem Fall höflich um Diskretion und Abstand bitten.

4. PIN-Eingabefeld bedecken

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Teilweise werden Kreditkarten-Zahlungen mit einer Unterschrift bestätigt. Mittlerweile wird aber oft die Geheimzahl benötigt. Bei Eingabe der PIN in das Kassenterminal sollten Sie das Eingabefeld immer bedecken. Halten Sie beispielsweise Ihre freie Hand darüber oder beugen Sie Ihren Oberkörper über das Kassenterminal.

5. Schutz bei Onlinezahlungen

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Da Kreditkarten häufig auch im Internet zum Bezahlen genutzt werden, sind auch hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Virenschutz und Firewall Ihres Geräts sollten auf dem meuesten Stand sein. Öffnen Sie keine unbekannten E-Mails und geben Sie niemals persönliche Daten – schon gar nicht irgendwelche Kreditkarten-Daten, mit Ausnahme von Ihrerseits ausgelösten Kauftransaktionen – ein.

Achten Sie hier auf eine verschlüsselte Datenübertragung. Diese ist beispielsweise über den bekannten SSL-Standard erkennbar, unter anderem durch das HTTPS zu Beginn einer Webadresse. Dieser wird auch bei der Übertragung der Kartenanträge auf www.kostenlose-kreditkarte.de verwendet.

Bei vielen Onlineshops wird mittlerweile eine Kartenprüfziffer gefordert, die Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte finden. Drucken Sie sich den gesamten Kaufvorgang aus und versichern Sie sich – möglichst VOR einem Kauf – über die wahre Existenz des Unternehmens (Erfahrungsberichte, Kritiken, Bewertungen, Registereinträge usw.).

Außerdem sollten Sie die monatliche Kreditkarten-Abrechnung kontrollieren. Dabei sollten Sie die Bank sofort kontaktieren, wenn Ihnen unrechtmäßige Ausgaben auffallen.

Pflichten beim Geldabheben mit Kreditkarte (und PIN)

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1. Türöffner und Geldautomat auf Manipulationen prüfen

Bevor Sie einen Geldautomaten nutzen, prüfen Sie das Gerät immer auf äußere Manipulationen. Tasten Sie den Karteneingabeschlitz und das PIN-Eingabefeld ab, ob eventuell technische Veränderungen vorgenommen wurden. So kann es sein, dass ein zweites Eingabefeld über das originale geklebt oder der Kartenschlitz durch ein Duplikat manipuliert wurde. Zudem sind auch Mini-Kameras denkbar.

Schon beim Zugang zur Bankfiliale (außerhalb der Öffnungszeiten) ist darauf zu achten, dass an Türöffnern niemals eine PIN abgefragt wird. Ist das bei Ihnen der Fall, handelt es sich um eine unrechtmäßige Manipulation. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.

2. Sichtfeld auf den Geldautomaten schützen

Wenn Sie mit Kreditkarte Geld abheben, stellen Sie sich schützend und nah vor den Geldautomaten. Stellen Sie sich nicht seitlich oder in einem größeren Abstand zum Gerät. Der Blick auf das Display und das Eingabefeld sollte für Dritte verdeckt sein.

3. PIN-Eingabefeld bedecken

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Beim Eintippen der Geheimzahl Ihrer Kreditkarte sollten Sie Ihre eingebende Hand mit der anderen freien oder einem größeren Gegenstand (Geldbörse, Zettel usw.) bedecken und dadurch vor Blicken Unberechtigter schützen.

4. Auf Umgebung achten

Nicht nur beim Bezahlen, auch beim Geldabheben sollten Sie Ihre Umgebung beachten. Abstand und Diskretion ist nicht nur Ihr Recht, sondern auch die Pflicht des Wartenden. Achten Sie auf verdächtige Personen. Brechen Sie den Abhebevorgang im Zweifelsfall ab und suchen Sie sich einen anderen Geldautomaten. Informieren Sie – sofern zeitlich möglich (Öffnungszeiten der Banken) – sofort einen Bankmitarbeiter über verdächtige Personen.

Sonstige Pflichten von Kreditkarten-Besitzern

1. Daten geheim halten

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Alle personalisierten Daten im Zusammenhang mit Ihrer Kreditkarte (Geheimzahl, Sicherheitscode, Kreditkarten-Nummer usw.) gehen nur Sie etwas an. Teilen Sie die Daten niemals anderen mit. Die PIN zur Kreditkarte ist nur Ihnen bekannt. Weder das kartenausgebende Institut, noch andere Banken, Ämter oder Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) kennen die Geheimzahl oder fragen danach.

2. Kreditkarte nicht weggeben oder liegen lassen

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Geben Sie die Kreditkarte (Ausnahme: beim Bezahlen in Geschäften, wenn unvermeidbar) niemals aus der Hand. Mit Abschluss eines Kreditkarten-Vertrags versichern Sie dem ausgebenden Institut, dass Sie die Karte auf eigene Rechnung und im eigenen Namen nutzen.

Die Personalisierung der Plastikkarte weist darauf hin, dass sie ausschließlich vom Kreditkarten-Inhaber zu nutzen ist. Hier gelten keine Ausnahmen. Personalisierte Karten, was die meisten Kreditkarten sind, dürfen nicht an andere zur Nutzung übergeben werden.

Lassen Sie Ihre Kreditkarte nie – auch nicht für kurze Zeit – irgendwo liegen, weder im Büro noch im Hotelzimmer, in Schwimmbädern oder Umkleiden.

3. Karten immer bei sich tragen

Tragen Sie Ihre Kreditkarte und andere Zahlungs- und Identifikationskarten immer in einer Innentasche verschlossen und dicht an Ihrem Körper.

4. Regelmäßige Kontrolle

Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Portemonnaie sowie Ihre Taschen, ob alle Zahlungskarten und Kreditkarten noch vorhanden sind. Melden Sie einen Verlust sofort der zuständigen Stelle.

Auch die ständige Kontrolle der Kontoauszüge gehört zu Ihren Sorgfaltspflichten als Karteninhaber. Bei Auffälligkeiten oder unrechtmäßigen Buchungen verständigen Sie bitte sofort das zuständige Kreditinstitut.

Bildquellen:

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Diebstahl: kartensicherheit.de
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Mann verliert Geldbörse: EURO Kartensysteme GmbH


Autor - Global-Konto

Christian Bach

Redaktion & Social Media

Seit meinem Studium in Medien & Politische Kommunikation bin ich leidenschaftlicher Texter. Innovative Bezahllösungen, Mobile Payment aber auch klassische Finanzprodukte wie das Girokonto oder Bezahlkarten zählen heute zu meinen Schwerpunkten als Redakteur und Social Media Manager. Ich schreibe vorzugsweise über aktuelle Trends, Innovationen und Best Practices im Finanzwesen.