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Neue BaFin-Regelungen - VideoIdent wird sicherer 15.04.2017

Neue BaFin-Regelungen - VideoIdent wird sicherer

Aus Sicherheitsgründen wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren zum 15.06.2017 verschärfen. Dies teilte die BaFin in ihrem Rundschreiben 3/2017 (GW) mit, durch diese Änderungen soll unter anderem Missbrauch erschwert werden. In diesem Schreiben wird deutlich klar gestellt unter welchen Voraussetzungen eine Videoidentifizierung überhaupt möglich ist.

Für den Kunden ändert sich nur wenig, aber die Anbieter des Videoidentifizierungverfahrens müssen bis in zwei Monaten einiges umgestellt sowie entsprechendes Personal geschult haben. Denn das Verfahren dürfen dann nur noch extra dafür geschulte Mitarbeiter durchführen, das heißt sie müssen sich mit den anzuwendenden Prüfverfahren inklusive gängiger Fälschungsmöglichkeiten auskennen sowie Kenntnis über die maßgeblichen geldwäscherechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften und der in diesem Rundschreiben gestellten Anforderungen haben. Das Wissen über die Inhalte muss in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, beziehungsweise bei Bedarf (zum Beispiel bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen oder bei neuen Betrugsmaschen) vermittelt werden. Zudem müssen sich die Mitarbeiter während der Identifizierung in einer abgetrennten und mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Räumlichkeit befinden.

Der Kunde muss sich am Anfang der Videoidentifizierung ausdrücklich mit dem gesamten Identifizierungsprozess inklusive Fotos seiner Person und seines Ausweisdokuments einverstanden erklären. Eine Identifizierung beispielsweise über Skype ist ab Mitte Juni nicht mehr möglich, da nur noch Ende-zu-Ende verschlüsselte Videochats zulässig sind. Hierbei sind die Empfehlungen der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) TR-02102 einzuhalten. Zulässig sind auch nur Ausweisdokumente, welche über ausreichend fälschungssichere, im Weißlicht visuell und bei Bildübertragung mittels verfügbarer Technik ausreichend deutlich erkennbare und damit prüfbare Sicherheitsmerkmale sowie über einen maschinenlesbaren Bereich verfügen, nur diese können für die geldwäscherechtliche Identitätsüberprüfung im Rahmen eines Videoidentifizierungsverfahrens herangezogen werden. Zu den optischen Sicherheitsmerkmalen zählen unter anderem beugungsoptisch wirksame Merkmale wie Hologramme, Personalisierungstechniken wie Laserkippbilder, Material und Sicherheitsdrucke.  Identifikationsdokumente verfügen in der Regel über verschiedene Arten von Sicherheitsmerkmalen und erfüllt somit diese Bedingungen problemlos. Das Ausweisdokument muss zur Prüfung von der zu identifizierenden Person bewegt, horizontal beziehungsweise vertikal gekippt oder mit dem Finger teilweise bedeckt werden. Anhand von Screenshots kann nun die Echtheit überprüft werden.

Dieses ganze Verfahren dauert in Zukunft auch nicht länger als zuvor beziehungsweise aktuell und man spart sich den Weg zur nächsten Postfiliale, um sich dort mittels PostIdent zu verifizieren.