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Sicherheit und Haftung bei Kreditkarten 04.04.2018

Sicherheit und Haftung bei Kreditkarten

Kreditkarten gehören zwar zu den sichersten Zahlungsmitteln, dennoch kann es zum Missbrauch kommen. Wie Sie in solchen Situationen reagieren sollten.

Es gibt viele gute Gründe dafür, eine Kreditkarte für Ihre Zahlungen einzusetzen. Die Sicherheit ist einer der wichtigsten Aspekte. Dennoch liest man in der Presse immer wieder von Fällen, in denen Verbraucher Opfer eines Missbrauchs geworden sind. Was im ersten Moment schlimm klingt, erweist sich vielfach allerdings als vergleichsweise wenig problematisch. Das gilt besonders, weil die Haftung bei Kreditkartendiebstahl und auch bei Verlust begrenzt ist. Hierzulande müssen Sie in der Regel maximal 50 Euro in einem Schadensfall bezahlen, den Rest übernimmt Ihre Kreditkartenbank. Doch es gibt eine Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit. Wir erklären Ihnen deshalb, warum Sie trotz guter Sicherheitsstandards immer auf der Hut sein sollten.

Warum ist die Haftung von Kreditkarten auf 50 Euro begrenzt?

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Da die wenigsten Verbraucher in ihrem Leben bislang mit einer schwierigen Situation wie dem Kreditkartenverlust oder einem Diebstahl von Zahlungsdaten zu tun hatten, sind auch die Haftungsbedingungen wenig bekannt. Grundsätzlich sind Karteninhaber in Deutschland hierbei gut geschützt. Laut § 675v BGB ist die Haftung bei einem Kartendiebstahl oder Datenraub auf maximal 50 Euro begrenzt. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie Ihre Kreditkarte verloren haben oder diese aus einem anderen Grund nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

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Die beiden größten Anbieter von kostenpflichtigen und kostenlosen Kreditkarten, Visa und Mastercard, bieten zudem eine sogenannte „Zero Liability Protection“ (übersetzt: "Null-Haftungs-Schutz"). Diese Regelung besagt, dass Kunden im Falle eines Missbrauchs überhaupt nicht haften sollen. Sofern Sie sich also für eine Kreditkarte aus dem Kreditkartenvergleich entscheiden, sollten Sie überhaupt nicht haften. Erhebt Ihre Bank in diesem Fall dennoch eine Gebühr, können Sie auch den Schutz der zwei Gesellschaften verweisen, um wirklich ohne Schaden davonzukommen. Im Zweifel können Sie sich auch an eine Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle wenden, sollte die versprochene Regelung seitens einer Bank nicht eingehalten werden.

Doch rund um die begrenzte Haftung gibt es eine ganz entscheidende Ausnahme: Im Falle einer sogenannten groben Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsgrenze. Denn dann haften Sie vollständig, können also für alle entstandenen Schäden belangt werden. Dasselbe gilt natürlich immer dann, wenn Verbraucher an einer Tat aktiv beteiligt waren oder sie zumindest geduldet haben. In diesen Fällen könnte es sich zudem um einen strafrechtlich relevanten Fall handeln.

Wann handle ich als Karteninhaber grob fahrlässig?

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Die Definition von "grob fahrlässig" rund um Kartenmissbrauch ist recht komplex. Grundsätzlich ist es so, dass eine grob fahrlässige Handlung meist mit einer sogenannten Pflichtverletzung gleichgesetzt wird. Als Verletzung der Pflicht gilt es beispielsweise, wenn die Kreditkarte nicht mit „besonderer Sorgfalt aufbewahrt“ wird. Sie liegt also zum Beispiel dann vor, wenn Sie Ihre Kreditkarte unbeaufsichtigt in Ihrem Kraftfahrzeug zurücklassen, die Karte freiwillig an eine dritte Person übergeben oder an einem öffentlichen Ort wissentlich liegen lassen – als öffentlicher Raum kann hier beispielsweise auch die Arbeitsstelle gelten.

Die konkreten Haftungsausschlüsse unterscheiden sich teilweise von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich sind meist alle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen aufgeführt. Beispielhaft zu nennen sind hier unter anderem das Vermerken der PIN direkt auf der Kreditkarte, das Mitführen der PIN im selben Portemonnaie wie die Kreditkarte oder die wissentliche Übergabe der Kreditkarte an eine dritte Person. Darüber hinaus gilt es als eine Pflichtverletzung, wenn Verbraucher die Meldung über den Verlust oder den Diebstahl der Kreditkarte wissentlich nicht unverzüglich oder gar nicht abgesetzt haben.

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Grundsätzlich gelten diese Regeln für alle Kreditkarten in Deutschland. Manche Anbieter bieten Kunden allerdings einen zusätzlichen Schutz im Rahmen von Versicherungen gegen Verlust oder Diebstahl an. In der Regel reicht der normale Haftungsschutz aber aus, sodass Sie ohne eigenes Verschulden maximal 50 Euro bezahlen müssen, wenn Ihre Karte gestohlen wird oder verloren geht.

Dabei gilt grundsätzlich: Für die Zahlung der Pauschalgebühr von 50 Euro ist es hinfällig, ob Sie selbst für den Verlust der Karte verantwortlich sind oder diese gestohlen wurde.

Was ist die richtige Strategie für mehr Kartensicherheit?

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Sie fragen sich möglicherweise auch, was Sie tun können, damit es auf keinen Fall zu einem Missbrauchsfall kommt. Hierbei gibt es allen voran fünf wichtige Ratschläge:

  • geben Sie möglichst wenige Daten heraus
  • bewahren Sie Ihre Karte nie gemeinsam mit der Geheimzahl auf
  • leihen Sie Ihre Kreditkarte keinen dritten Personen
  • überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung
  • passen Sie bei Einkäufen im Internet besonders auf

Wie beim Thema Datenschutz üblich, ist weniger mehr. Wir raten Ihnen grundsätzlich dazu, bei wenigen Online-Shops oder Wallet-Lösungen Ihre Kreditkartendaten zu hinterlegen. Wenn Sie die Daten speichern lassen, zum Beispiel für regelmäßige Abbuchungen oder einfachere Zahlungen, gehen Sie ein gewisses Risiko ein. Im Falle eines Datenlecks könnten auch Ihre Daten gestohlen werden. Zwar hat das in den seltensten Fällen auch konkrete Folgen für Sie, dennoch sollten Sie das Risiko minimieren.

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Besonders wichtig ist zudem der Ratschlag, dass Sie Ihre Kreditkarte nie zusammen mit der Geheimzahl aufbewahren sollten. Dies ist eines der größten Risiken für die Kartensicherheit, da die Karte ohne Geheimzahl nur schwerlich verwendet werden kann. Kommt ein Betrüger an Kreditkarte und Geheimzahl, entsteht deshalb ein großes Risiko – nicht umsonst handelt es sich bei allzu offensichtlichen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht sogar um einen Grund für einen Haftungsausschluss. Natürlich sollten Sie Ihre Kreditkarte aber auch nicht an eine dritte Person weitergeben. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein Familienmitglied oder einen Freund handelt. Ihre Kreditkarte sollten nur Sie selbst einsetzen. Auch hier droht ein Haftungsausschluss.

Ansonsten sollten Sie immer zwingend einen Blick auf Ihre Kreditkartenabrechnung werfen und dabei alle Zahlungen einzeln durchgehen. So merken Sie schnell, ob es zu einer ungerechtfertigten oder von Ihnen so nicht vorgesehen Abbuchung gekommen ist. Sollte dem so sein, können Sie sich bei Ihrer Kreditkartenbank über die Zahlung erkundigen und möglicherweise eine Sperrung in die Wege leiten. Grundsätzlich gilt darüber hinaus natürlich: Seien Sie bei Einkäufen im Internet immer vorsichtig, um zu verhindern, dass Ihre Daten auf unsicheren Webseiten gestohlen werden. Bezahlen Sie am besten nur bei seriösen und bekannten Online-Shops. Wenn Sie diese Tipps befolgen, ist Ihre kostenlose Kreditkarte zweifellos ein besonders sicheres Zahlungsmittel.

Bildquellen:

Hacker: Paulus Rusyanto | Dreamstime.com
Bank und Sparschwein: Alexander Kharchenko | Dreamstime.com
Anbieter-Logos: mastercard.com
Diebstahl: kartensicherheit.de
50-Euro-Schein: Bundesbank
PIN-Eingabe: kartensicherheit.de
Geldbörse: Sjankauskas | Dreamstime.com