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Viele Händler erheben weiterhin Zahlungsmittelentgelte 15.02.2018

Viele Händler erheben weiterhin Zahlungsmittelentgelte

Seit dem 13. Januar 2018 dürfen deutsche Händler keine Zusatzgebühren mehr für Zahlungen mit gängigen Zahlungsmitteln erheben. Das gilt zum Beispiel für Visa und Mastercard Kreditkarten. Doch keineswegs alle Händler folgen den gesetzlichen Regelungen.

In Deutschland gilt genauso wie in allen anderen EU-Ländern seit dem 13. Januar 2018 eine neue Gesetzeslage. Diese besagt, dass Zahlungen mit gängigen Zahlungsmitteln wie Visa- und Mastercard-Kreditkarten nicht mehr mit einer Zusatzgebühr belegt werden dürfen. Diese Regelung gilt für Online-Händler genauso wie für alle stationären Händler. Die Realität sieht allerdings aus, wie zum Beispiel die Frankfurter Rundschau im Gespräch mit der Geschäftsführung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs festgestellt hat.

Über 100 Beschwerden bezüglich deutscher Händler

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Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsführung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hat gegenüber der Frankfurter Rundschau darauf gewiesen, dass bereits zum Stand Anfang Februar 2018 mehr als 100 Beschwerden eingegangen wären. In den Beschwerden geht es um Händler, die auch weiterhin Gebühren für Zahlungen mit Kreditkarte von Visa und Mastercard sowie anderen gängigen Zahlungsmitteln erheben. Besonders verbreitet sind Beschwerden von Kunden der Reise- und Ticketingbranche, in der die Zahlungsgebühren auch weiterhin von zahlreichen Händlern erhoben werden.

Neben Reisebüros, Online-Ticketausstellern und Fluggesellschaften sind auch die Taxiunternehmen in den Fokus der Wettbewerbszentrale geraten. In mehreren deutschen Städten werden auch nach der neuen gesetzlichen Regelung noch zusätzliche Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarten erhoben. Gerade bei den Taxis scheint die Situation komplex: Denn einige Taxitarifordnungen geben vor, dass Taxifahrer eine Zusatzgebühr erheben müssen. Verstoßen sie gegen die Tarifordnung, könnten sie ihre Lizenz verlieren. Folgen sie der Tarifordnung, agieren sie gesetzeswidrig. Gefordert wäre also eine sofortige Änderung der gültigen Taxitarifordnungen.

Darüber hinaus gibt es auch weiterhin einige Online-Händler in anderen Branchen und auch noch einige lokale Händler, die scheinbar wenig von der neuen Gesetzeslage mitbekommen haben oder diese gekonnt ignorieren. Trotz drohender Abmahnungen werden weiterhin Gebühren für gängige Zahlungsmittel, darunter Visa- und Mastercard-Kreditkarten, erhoben. Möglicherweise fehlt es auch schlichtweg noch an einem Präzedenzfall, der die Händler abschreckt. In den kommenden Wochen sollten allerdings erste Abmahnungen und danach vermutlich auch erste Gerichtsprozesse folgen. Danach könnte sich ein Dominoeffekt einstellen.

Verbraucher müssen sich vor dem Kauf beschweren

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Die aktuelle Situation ist für Sie als Verbraucher komplex. Wenngleich die Händler eigentlich längst keine Gebühren mehr erheben dürften, tun sie dies weiterhin. Dennoch können Sie nachträglich wenig tun, denn eine Rückerstattung, etwa durch den Kartenkonzern, ist nicht möglich. Vielmehr können Sie nur einen anderen Händler nutzen und eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale einreichen. Eine sofortige Möglichkeit, die Gebühren zu umgehen, haben Sie leider nicht. Zudem können Sie nur schwerlich selbst gegen die Händler vorgehen, weswegen meist klar zu einer Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale geraten wird.

Sobald Ihre Beschwerde dort eingegangen ist und überprüft wurde, wird ein Anwalt sich der Sache annehmen und die entsprechende Firma kontaktieren. Wichtig ist hierbei, dass entsprechende Belege vorliegen, die schon Kunden am besten bei ihrer Beschwerde mit anhängen. Im Rahmen der Konfrontation setzen die Anwälte der Wettbewerbszentrale eine Frist, in der sie die Aufhebung der Gebühren fordern. Folgt ein Händler der Aufforderung nicht, würde im nächsten Schritt eine Abmahnung seitens der Wettbewerbszentrale erfolgen. Hilft auch das nicht, würde es zu einem Gerichtsprozess kommen, welchen der Händler auf Grund der geltenden Rechtslage wohl verlieren würde. Ein solcher Prozess kann allerdings einige Zeit dauern.

Möglich erscheint es deshalb, dass bei ausgewählten Shops auch in den kommenden Wochen weiterhin Gebühren erhoben werden. Bis die Gebühren wirklich komplett verschwunden sind, könnten unter Umständen sogar noch Monate vergehen. Aktuell ist völlig unklar, wie die betroffenen Händler reagieren werden.

Regelung gilt auch für Online-Händler aus dem Ausland

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Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage ist, dass vielen Verbraucher nicht klar ist, wie weit diese reicht. Gerade bei Online-Händlern ist oft völlig unklar, ob deren Sitz überhaupt in Deutschland ist. Die Rechtslage ist dahingehend allerdings klarer, als die meisten denken. Auch wenn viele Online-Shops mit Sitz im Ausland die Regelung noch nicht umgesetzt haben, so müssten sie dies eigentlich tun. Die Abschaffung der Zahlungsmittelengelte für gängige Zahlungsmittel gilt für alle Händler, die einen Shop in deutscher Sprache mit einem Fokus auf ein deutsches Zielpublikum betreiben.

Konkret bedeutet dies, dass alle Shops mit einer .de Domain in jedem Fall keine Zahlungsgebühren mehr erheben dürfen. Doch auch Shops mit anderen Domainendungen dürfen unter Umständen keine Zahlungsmittelentgelte mehr erheben. Das ist zumindest immer dann der Fall, wenn der Fokus des Shops auf Verkäufen in Deutschland liegt. Nachzuweisen wäre das beispielsweise dadurch, dass der Händler deutsche Beschreibungen auf seiner Webseite verwendet. Im Zweifel können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden und hier einen möglichen Verstoß anzeigen.

Zahlungsmittelgebühren gelten weiterhin für American Express

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Die neue gesetzliche Regelung, die seit dem 13. Januar 2018 gilt, umschließt alle sogenannten gängigen Zahlungsmittel. Konkret sind Zahlungsmittelentgelte seit diesem Datum für die folgenden Zahlungswege grundsätzlich verboten:

  • Zahlung per Girokarte
  • Zahlung per Lastschrift
  • Zahlung per Überweisung
  • Zahlung mit Visa-Kreditkarte
  • Zahlung mit Mastercard-Kreditkarte

Für die genannten Zahlungsmittel haben viele Händler schon vor der Regelung keine zusätzlichen Gebühren erhoben, weswegen die Neuregelung nicht jeden Online- sowie stationären Händler betrifft. Beispielsweise konnten Sie bei Supermärkten wie Rewe oder Aldi schon zuvor kostenfrei mit einer Visa- oder Mastercard-Kreditkarte bezahlen. Dasselbe gilt für viele Online-Shops wie zum Beispiel Amazon oder Galerie Kaufhof. Deutlich weiter verbreitet waren Zahlungsmittelentgelte dagegen in der Reisebranche, auch Airlines wie die Lufthansa oder die Deutsche Bahn haben die Gebühren bis zum Jahresanfang erhoben.

Die Händler, die auch weiterhin Gebühren für Zahlungen erheben, dürfen das laut der Gesetzeslage zumindest für einige Zahlungswege weiterhin. Dazu gehören unter anderem die Zahlung per Sofortüberweisung, die Zahlung mit American Express-Kreditkarte sowie PayPal. Gerade bei letztgenannten Zahlungsdienst ist dies überraschend, handelt es sich bei PayPal doch um einen der wichtigsten Player bei Online-Zahlungen und entsprechend um ein äußerst gängiges Zahlungsmittel. PayPal selbst hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insofern verändert, dass das Unternehmen selbst Händlern Zusatzgebühren verbietet. Inwiefern sich dies allerdings umsetzen lässt, bleibt aktuell noch abzuwarten.

Bildquellen:

Zeitungen: Oztasbc | Dreamstime.com
Frau mit Headset: Yuri_arcurs | Dreamstime.com ID 14978695
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