Man möchte meinen, dass der Handel mit gestohlenen, sensiblen Daten wie Online-Identitäten, Bank- oder Kreditkartendaten bereits strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch dem ist bisher nicht so. Lediglich das Vorbereiten, Ausspähen und Abfangen von Daten sind im Strafgesetzbuch geregelt. Der Bundesrat sieht in einem Gesetzesentwurf vor, nun auch Datenhehlerei als neuen Straftatbestand ins StGB aufzunehmen. Damit soll eine laut Bundesrat bestehende „Strafbarkeitslücke“ geschlossen werden.
News lesen